Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 97

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

10.40.041. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (999 d.B.): Bun­desgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) (1007 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


10.40.26

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Da ich heute der Erst­redner zu diesem Thema bin, darf ich dieses vielleicht kurz erklären. Nationaler Quali­fikationsrahmen, kurz NQR: Was heißt das? Was bedeutet das? – Das ist eine an sich sehr sinnvolle Geschichte. Es geht darum, die schulische und Uni-Ausbildung bezie­hungsweise die berufliche Qualifikation in Europa zu standardisieren und vergleichbar zu machen. Dafür hat man die Einteilung von 1 bis 8 geschaffen. Da geht es um die Zuordnung des persönlichen Wissens und der Kenntnisse in den Stufen 1 bis 8. Das ist also an sich eine ganz sinnvolle Geschichte, allerdings ohne faktische Auswirkungen.

Es ist keine Zugangsberechtigung zur Uni oder Ähnliches mehr. Der große Vorteil wäre eigentlich eine berufliche Vergleichbarkeit innerhalb Europas beziehungsweise auch eine Imageaufwertung, auf welcher Ebene, auf welcher Stufe man sich mit seiner beruflichen oder schulischen Ausbildung befindet.

Übrigens ist dieses Projekt auf EU-Ebene – das heißt dann EQR – laut Sektionschef Dorninger noch in den Kinderschuhen. Das heißt, es kann keiner absehen, wann dieser Nationale Qualifikationsrahmen auf europäischer Ebene in einen Europäischen Qualifikationsrahmen einfließen wird. Aber die Gespräche laufen zumindest. Es wird noch einige Zeit dauern, aber grundsätzlich ist das eine positive Geschichte.

Aber jetzt komme ich zum Punkt: Was hat unsere Bundesregierung, auch die Frau Ministerin, aus dieser Geschichte gemacht? – Man muss dazusagen, dass der Start dieses Projekts NQR 2008 war. Wir schreiben heute 2016. Das ist meiner Meinung nach auch symptomatisch für die Professionalität und Geschwindigkeit der Regie­rungsarbeit im Bildungsbereich, wenn man für so ein simples Ding wie den NQR acht Jahre braucht, um jetzt eine Regierungsvorlage auf den Tisch zu bringen. Sie haben mit dieser Regierungsvorlage ein Bürokratiemonster geschaffen. Da bin ich ausnahms­weise einmal deckungsgleich mit den Grünen. Ich versuche, es zu erklären.

Es gibt zuerst einmal eine NQR-Koordinierungsstelle. Das sind drei neue Planstellen im Ministerium oder ausgelagerte Stellen, was den Steuerzahler jährlich 250 000 € kosten wird.

Dann gibt es einen NQR-Beirat. Der ist mit sieben Fachexperten definiert. Die Frau Ministerin ist ganz stolz auf die Frauenquote von 50 Prozent. Da bin ich neugierig, wie das bei sieben Personen geht. Aber ich nehme einmal an, es werden dann mindestens vier Frauen sein. – Ganz super Leistung!

Dann gibt es noch die NQR-Steuerungsgruppe – und das ist typisch Österreich, typisch Proporz Schwarz/Rot –, das ist mittlerweile ein Gremium von 30 Personen. Da sind alle vertreten, die man in Österreich kennt, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, und, und, und. Das heißt, das ist ein Dreißigergremium; und diese drei Stellen sollen dann irgendwann hoffentlich diesen NQR fertig bringen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite