Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 96

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Da die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten gleichzeitig ge­stellt wurden, werden diese in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr aufgerufen werden. Allfällige Abstimmungen werden im Anschluss an die diesbezügliche Debatte erfolgen.

Weiters teile ich mit, dass vor Eingang in die Tagesordnung die Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten eine Frist bis 14. März 2016 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Doris Bures: Um den Tagesordnungspunkt 14 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Bautenausschusses über die Regierungs­vorlage (998 d.B.): 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (1010 d. B.).

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 und 5, 6 bis 8, 9 und 10, 11 bis 13 sowie 16 und 17 der Tagesordnung jeweils zusam­men­zufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108, FPÖ 100, Grüne 84 sowie NEOS und Stronach je 44 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 22 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Damit kommen wir zur Abstimmung der soeben dargelegten Redezeiten. Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

 


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