Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 115

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bis hin zur höchsten Ebene akademischer und beruflicher Ausbildung, umfassen. Die­ses Register soll die Transparenz österreichischer Bildungsabschlüsse ermög­lichen, auf der anderen Seite aber natürlich auch eine Vergleichbarkeit von Qualifikationen unter Kollegen, unter Mitarbeitern, Firmen. Es soll aber auch die eigenen Qualifika­tionen am europäischen Markt vergleichbar machen können.

Bei allen Gesetzen, die man beschließt, die von der Europäischen Union oder wem auch immer angestoßen werden, muss man sich immer die Frage stellen: Was ist der Nutzen daraus? Was ist der Vorteil für den einzelnen Bürger, die einzelne Bürgerin? Besonders in Zeiten – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt –, die von unsolida­rischer Vorgehensweise unter den europäischen Mitgliedstaaten nur so gekenn­zeich­net sind und in denen ein Auseinanderdividieren auf der Tagesordnung steht, finde ich, ist dieser Schritt ein besonders wichtiger, weil es ein Schritt ist, der zeigt, dass wir aufeinander zugehen.

Was haben nun die Menschen davon im europäischen Kontext? – Wir fördern die grenz­überschreitende Mobilität durch die Transparentmachung von Bildungsab­schlüs­sen, und im nationalen Kontext kommt es zur Aufwertung von beruflichen Abschlüssen. Das achtstufige System fördert diese Sichtbarmachung. Das Handwerk bekommt jetzt die gebührende Anerkennung, die es verdient, Ingenieure und Meister – wie wir gehört haben – stehen EU-weit dann auf einer gleichen Stufe mit Akademikern.

Bis zum Jahre 2018 sollen alle Bildungsabschlüsse eingestuft werden, aber nicht nur formale, sondern auch nicht-formale erworbene Qualifikationen wie auch Lehrgänge, womit dann eben einfach die persönliche Weiterbildung von Menschen transparent gemacht wird.

Zum Kollegen Walser, der die Kostenbeiträge angesprochen hat und dass der Staat hier angeblich die Kosten für private Bildungsanbieter übernimmt: In der Regierungs­vorlage wird auch die Möglichkeit geschaffen – das ist konkret auf Seite 4 nachzu­lesen –, dass Näheres in den Leitlinien der NQR-Koordinierungsstelle geregelt wird, die insbesondere auch Kostenbeiträge für die Verfahren bei der Zuordnung nicht-formaler Qualifikationen festlegen. Ich denke, es ist nicht unsere Aufgabe, aufgrund eines Kritikpunktes das gesamte Gesetz abzulehnen, sondern uns bei der Erarbeitung dieser Leitlinien auch entsprechend einzubringen, um eventuell einen angedachten Kostenbeitrag, der hier auch erwähnt und angeführt ist, einzuführen.

Es freut mich sehr, dass durch den Nationalen Qualifikationsrahmen endlich ein Para­digmenwechsel stattfindet, ein Paradigmenwechsel weg davon, dass allein zählt, wie viel Zeit man in eine Ausbildung investiert hat, und hin in die Richtung, dass die Lern­ergebnisse, das Know-how, die Fähigkeiten und die Kompetenzen bewertet werden, die in Ausbildungen vermittelt und von Personen erworben werden. Allesamt positive Entwicklungen, zu denen, glaube ich, die Bevölkerung unsere Zustimmung verdient hat! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


11.41.30

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon ausgeführt, dass dieser Nationale Qualifikationsrahmen eine Einordnung des österreichischen Bildungssystems in ein nationales, aber vor allem auch in ein internationales Schema betrifft.

 


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