Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 114

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Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.

 


11.35.00

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Hohes Haus! Ich muss erneut meinem Unmut Ausdruck verleihen, wie man hier mit der Tages­ordnung verfährt. Wir haben einen Tagesordnungspunkt und hören ständig ganz andere Themen – hochwichtige Themen werden angesprochen – und schaffen es daher kaum, in der konkreten Debatte am Punkt zu bleiben. Ich kenne die ent­sprechenden Regelungen in der Geschäftsordnung zu wenig genau, um zu wissen, ob man hier nicht wirklich einmal den Ruf „zur Sache“ ertönen lassen könnte, damit die Punkte debattiert werden, die auf der Tagesordnung stehen, und nicht alle möglichen anderen wichtigen Punkte, die dadurch an Wichtigkeit verlieren, weil sie nebenbei gebracht werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich konzentriere mich also auf den Punkt, der zur Debatte steht, nämlich den Nationalen Qualifikationsrahmen, und kann nur sagen: Ja, das ist ein Thema, das uns schon lange beschäftigt und das jetzt endlich in Form eines Gesetzes zu einem gewissen Abschluss kommt. Dieser Abschluss ist wichtig, weil hier ein paar Dinge auf einen neuen Weg gebracht werden, es werden formale, informelle und nicht-formale Qualifikationen gleichwertig gesetzt, und das ist im Zuge der sich rasant entwickelnden Bildungslandschaft ein wichtiger Schritt.

Bisher war es ja gerade in Österreich, aber auch in Deutschland so, dass sehr häufig über formale Qualifikationen ein Weitergehen oder ein Umstieg in der Bildungslaufbahn ermöglicht wurde und sonst nicht. Diese formalen Regelungen haben teilweise ein Alter von über 200 Jahren, und es ist hoch an der Zeit, sie durch moderne Regelungen zu ersetzen. Der Nationale Qualifikationsrahmen im Anschluss an den Europäischen ist ein Schritt in diese Richtung, mit den sehr positiven Aspekten, dass er horizontale und vertikale Durchlässigkeit erhöht, dass er berufliche Qualifikation aufwertet, dass er vor allem die Lernergebnisorientierung befördert, ganz anders als etwa die ECTS-Regelung an den Universitäten, die völlig untauglich ist, weil sie lediglich Arbeitszeit misst und nicht erreichte Qualifikationen vergleicht. Insofern wäre der Nationale Qualifikationsrahmen, auch der Europäische, ein Paradigma für eine Verbesserung auch im Bereich der akademischen Qualifikationen.

Es ist das ein guter und richtiger Schritt, und ich freue mich, dass er heute hier im Hohen Haus beschlossen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.

 


11.37.50

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Liebe Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte KollegInnen! In dieser Debatte möchte ich nun wieder auf das diskutierte Bundesgesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen zurückkommen und besonders auf die Vorteile eingehen, die meines Erachtens für die österreichische Bevölkerung, aber auch für die europäische Bevölkerung am europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt großen Nutzen bringen.

Gemäß der EU-Empfehlung aus 2007, wie wir schon gehört haben, ist hier ein Prozess in Gang gesetzt worden, der das lebenslange Lernen und die Bildungsabschlüsse, die damit erzielt werden, vergleichbar machen soll. Es gibt acht Referenzniveaus, die das gesamte Spektrum aller möglichen Eignungen, die man erwirbt, von der Basisbildung


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