Meine geschätzten Damen und Herren, wir sind ganz strikt und ganz entschieden gegen Luxuspensionen, denn es kann nicht Aufgabe des Staates sein, das Lebensalter zu vergolden. Der Staat hat die Aufgabe, eine Grundversorgung für die Menschen zu schaffen, und zwar in ASVG-Höchstgrenze. Wer mehr verdient, hat ja die Möglichkeit, selbst für den Lebensabend vorzusorgen. Aber das kann nicht Staatsaufgabe sein.
Deshalb wollen wir, dass Privilegien so rasch wie möglich abgeschafft werden und dass es eine Pensionserhöhung nur mehr bis zur ASVG-Höchstgrenze gibt, denn dann wird sich à la longue im Laufe der Zeit selbst diese Pension einschleifen. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Doppler, Loacker, Moser und Gerhard Schmid.)
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Privilegien dürfen nicht weiter vergoldet werden – keine Sonderbestimmungen für staatliche oder im staatsnahen Bereich erworbene Pensionsanteile über der ASVG-Höchstgrenze“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine Abschaffung aller Luxuspensionen im öffentlichen Bereich vorsieht. Sämtliche im öffentlichen und staatsnahen Bereich erworbenen Pensionsanteile sollen sich ausschließlich an der ASVG-Pension orientieren und dürfen auch nicht mehr über die Höhe der ASVG-Pension valorisiert werden.“
*****
Ich ersuche um Annahme des Antrags. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Privilegien dürfen nicht weiter vergoldet werden – keine Sonderbestimmungen für staatliche oder im staatsnahen Bereich erworbene Pensionsanteile über der ASVG-Höchstgrenze“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223/1006 d.B.) (TOP 4)
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