Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 172

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Wir wollten weiters, dass bei Übernahme von Ertrags- oder Ausfallshaftungen durch die öffentliche Hand ebenfalls Prüfzuständigkeit besteht. Das war so in den Jahren von 1948 bis 1977. Es ist interessant, dass man das dann abgeschafft und bis heute nicht wieder revidiert hat.

Wir wollten weiters, dass bei Direktförderungen, die aus der EU nach Österreich an eine natürliche Person oder an eine Einrichtung fließen – das sind rund 300 Mil­lio­nen € –, ebenfalls geprüft werden kann, was damit geschieht. Das ist nicht der Fall. Es wurde aber ebenfalls, sofern ich das richtig verstanden habe, im Österreich-Konvent 2004 bereits Einigung erzielt, dass das so sein sollte.

Und dann lehnt man das einfach so nonchalant ab: Das brauchen wir alles nicht! Ich weiß, vielleicht denken Sie, dass der Rechnungshof derzeit ohnehin so ausgelastet ist. Da stimme ich Ihnen auch zu. Daher entlasten wir ihn, und dann geben wir ihm diese Prüfkompetenzen. Das werden wir dann in einem weiteren Schritt besprechen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


14.21.40

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Amon: Stell das bitte richtig, Elmar!) Ja, auch ich darf mich im Rahmen der Behandlung dieses Tätigkeitsberichts bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern, Herr Präsident, bedanken, weil er noch einmal umfas­send darstellt, was in einem Jahr alles von Ihrem Team geleistet wurde: über 17 Berichte, Teilberichte und so weiter. Ich nehme an, die nach mir sprechenden Kollegin­nen und Kollegen werden noch im Detail darauf eingehen, auf das Nachfrageverfah­ren, die Querschnittsprüfung, also eine unglaubliche Menge an Prüfungen.

Ich möchte auch Ihre internationale Tätigkeit herausstreichen, besonders die zum Projekt der ADA, das der Stärkung der Unabhängigkeit der Rechnungshöfe weltweit dient. Das ist ein sehr wichtiges Projekt der INTOSAI, deren Generalsekretariat der Rechnungshof betreut. Ich hoffe, ohne in Ihre persönliche Lebensplanung eingreifen zu wollen, dass Sie im Rahmen dieser internationalen Arbeit Ihre Erfahrungen weiter miteinbringen können. Das wäre wichtig, gut und erfreulich, und ich würde mir das aus innerer Überzeugung wünschen, also ich würde das gut finden.

Das Zweite: Einen Schwerpunkt habe ich herausgegriffen, weil er ein bisschen in der öffentlichen Debatte untergegangen ist, aber ein wichtiger Meilenstein ist, auch für uns als Parlament, und zwar ist das das Thema der öffentlichen Finanzkontrolle. Ich habe die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, die VRV, herausgegriffen, mit der es gelungen ist, erstmals eine einheitliche Rechnungslegungsregelung für alle Gebietskörperschaften hervorzubringen. Das ist für mich – und das sage ich auch als Kenner der Gemeinde- und Landesebene – ein Highlight. Ich meine – und da teile ich auch die Wünsche, Forderungen und Kritiken des Rechnungshofes –, dass die Verord­nung als nächster Schritt auch auf Gemeindeverbände angewendet werden sollte. Wir müssen uns auch bemühen, dass die Wirkungsorientierung, mittelfristige Haushalts­planung, einheitliche Haftungsobergrenze und nicht zuletzt ein Spekulationsverbot für Gebietskörperschaften in diese VRV mit aufgenommen werden. Unser Ziel muss es sein, eine uneingeschränkte Gesamteinsicht in die Gebarungen zu erhalten. Und das ist nur mit diesen Maßnahmen möglich.

Ich möchte aber auch noch zum Antrag Stellung nehmen, den Kollege Zanger hier vorgetragen hat, nämlich den Rechnungshof zu beauftragen, alle Gemeinden Öster­reichs zu prüfen, also auch die mit unter 10 000 Einwohnern. (Abg. Zanger: Kann!) Am


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