Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 233

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Ich möchte das mit einigen Beispielen belegen.

„Rund die Hälfte der EU-Entwicklungshilfe verliert sich auf dem Weg zum geplanten Ziel“, heißt es in einer internen Studie des EU-Parlaments. „2014 waren es 15 Milliar­den €“, meine sehr geehrten Damen und Herren. 15 Milliarden € sind 2014 irgendwo versickert.

„Jeder zweite Euro, den die EU ausgegeben hat, leistet nicht das, wofür er gezahlt wurde“, heißt es weiter in dieser Studie. Diese Studie wurde vom „WirtschaftsBlatt“ veröffentlicht, Sie können sie dort auch gerne abrufen und nachlesen.

Der Rechnungshof arbeitet ja auch sehr gut mit dem Europäischen Rechnungshof zusammen, wir haben das in diversen Ausschüssen schon diskutiert und besprochen. Nun hat sich dieser Europäische Rechnungshof natürlich auch um die Ausgabenpolitik, um die Förderpolitik der EU gekümmert und angenommen, und er hat festgestellt, dass 2014 die Fehlerquote im EU-Haushalt 4,4 Prozent betrug. Damit wurden knapp 6,3 Mil­liarden € ohne Rechtsgrundlage ausgegeben, meine sehr geehrten Damen und Her­ren. 6,3 Milliarden € wurden ohne Rechtsgrundlage ausgegeben.

Sieht man sich dann an, was uns von der EU aufdividiert wird, was die EU verlangt – die EU will die Bürger entwaffnen, es sollen strengere Waffengesetze unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung gemacht werden, die EU will das Bargeld abschaffen, die EU will uns hier und da beschneiden –, meine sehr geehrten Damen und Herren: So kann es nicht sein! Hier muss man entschieden dagegen auftreten.

Ich appelliere an die Regierungsvertreter, an die Abgeordneten der Regierungs­par-teien, auf ihre Regierungsmitglieder dahin gehend einzuwirken, dass sie sich auf euro­pä­ischer Ebene für Österreich einsetzen, für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und keiner Abschaffung des Bargeldes zustimmen und auch keiner Verschärfung der Waffengesetze, wie ich eingangs erwähnt habe. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.44


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.44.26

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen hier im Haus und vor den Bildschirmen! Ich darf zu den Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug reden.

Liest man diesen Bericht durch, so fällt ein Punkt besonders auf, nämlich dass Strafgefangene keine Sozialversicherung haben. Das verursacht natürlich Probleme, im Speziellen verursacht das hohe Kosten. Das Justizressort muss für die stationäre Aufnahme von Häftlingen in Krankenanstalten den Tarif der Privatpatienten bezahlen. Den größten Anteil dieser Kosten verschlingt allerdings die externe Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern in psychiatrischen Anstalten.

Es wurde versucht, mit den Bundesländern eine Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten zu treffen. Bis 2013 gab es diese Vereinbarung, aber leider sind die Verhandlungen über die Weiterführung gescheitert. In den laufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich soll das allerdings ein Thema sein, dass man das wieder aufnimmt.

Es wurden Maßnahmen zur Einsparung getroffen, Herr Kollege Lausch. Einige Maß­nahmen wirken sich sehr positiv aus, zum Beispiel im Hinblick auf die Entlastung der


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