Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 234

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

medizinischen Versorgung. Das justizeigene Forensische Zentrum in Asten ist ein gutes Beispiel dafür. Natürlich sind auch organisatorische Maßnahmen getroffen wor­den, die Einsparungen ergeben.

Es ist bekannt, dass Drogen im Strafvollzug leider eine große Rolle spielen und natür­lich der Entzug dieser. In dieser Hinsicht kommen der Betreuung, Behandlung und Beratung im Strafvollzug große Bedeutung zu. Das Justizministerium arbeitet an einer Lösung dazu, denn es ist wichtig, dass genau diejenigen nach der Haftentlassung wieder eine Eingliederung in das normale Leben finden können. Das kostet natürlich auch Geld.

Im aktuellen Regierungsprogramm ist das Thema „Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung“ aufgelistet. Es soll so sein, dass die Krankenversicherungsträger natürlich hier keinen Nachteil haben, aber daran muss sehr stark gearbeitet werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.47.27

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die meisten von Ihnen einmal Teil eines Schulversuchs waren, vielleicht bewusst, vielleicht unbewusst. Tatsache ist, dass Österreich ganz offensichtlich ein Eldorado für Schulversuche ist.

Der Rechnungshof hat sich daher dieses Themas angenommen und die Schuljahre 2008/09 bis 2013/14 geprüft. Dabei wurden Rechtsgrundlagen, Umfang, Ziele und Zielerreichung überprüft. Wenn in der Definition eines Schulversuchs das Wort „Probe­phase“ steckt und wir wissen, dass manche Schulversuche wesentlich länger dauern – die alternative Leistungsbeurteilung, von der auch schon die Rede war, gibt es etwa seit 50 Jahren oder den Ethikunterricht seit 17 Jahren –, dann ist klar, dass zumindest das Wort „Probephase“ durchaus etwas eigenwillig ausgelegt wurde.

Eines sticht bei diesem Bericht gleich ins Auge: die Zersplitterung von Kompetenzen, ob im Ministerium selbst, da sind die acht pädagogischen Abteilungen zuständig, oder auch zwischen Bund und Ländern. Diese Zersplitterung führt, wie in so vielen anderen Bereichen auch, zur Aufblähung des Systems, zur fehlenden Überprüfung und schluss­endlich auch zur Unwirtschaftlichkeit. Allein die Mehrausgaben von rund 114 Millio­nen €, die für die Modellversuche Neue Mittelschule anfielen, sind doch sehr beacht­lich. Wenn man sich nachher dann anschaut, wie die ersten Überprüfungen ausge­fallen sind, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass trotz der langen Probe­phase die Kinderkrankheiten nicht ganz überwunden waren. Man hat offensichtlich die Neue Mittelschule ins Regelschulwesen übernommen, ohne ausreichend zu evaluieren. Auch das ist einer der Kritikpunkte des Rechnungshofes.

In 50 Prozent der Schulen fanden, das wurde schon gesagt, 5 367 Schulversuche statt. Wenn man der Argumentation des Rechnungshofes folgt, dass diese Schulversuche häufig als Ersatz für fehlende oder wegen zu starrer rechtlicher Bestimmungen erfol­gen, so muss eigentlich die logische Konsequenz daraus sein, die Rechtslage zu überprüfen und flexible Möglichkeiten zu schaffen. Ich hoffe sehr, dass im Zuge der Autonomiebestrebungen für die Schulen darauf geschaut wird, dass dieses Ziel dann auch erreicht wird.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite