Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 285

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Der Finanzminister ist im Budgetausschuss auch eine weitere Antwort schuldig geblie­ben, jene auf die Frage, warum bei einer Haftungsübernahme von 1,5 Milliarden € die Haftungsobergrenze im Bundeshaftungsobergrenzengesetz um 2 Milliarden € erhöht werden soll.

Im Übrigen ist festzuhalten, dass die geplante Gewinnausschüttung an den Bund als Superdividende im Sinne des ESVG 2010 zu qualifizieren ist und daher keine Auswir­kungen auf das Maastricht-Defizit haben kann, auch wenn der Finanzminister immer Gegenteiliges behauptet.

In letzter Zeit muss ich immer wieder feststellen, dass sich der Finanzminister nicht an den Stufenbau der Rechtsordnung hält. Zum einen ist der 67-seitige Registrierkas­sen­erlass des Finanzministers in Teilen rechtswidrig, zum anderen räumt ein Spitzen­beamter des Finanzministeriums in einem Schreiben an die Wirtschaftskammer Öster­reich vom 19. November 2015 einer WKO-Sparte eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2020 betreffend Registrierkassa und Warenbezeichnungen ein.

Herr Finanzminister, ich darf Sie darauf hinweisen, dass diese Übergangsregelung in Briefform, die ich hier inhaltlich nicht kritisieren möchte, derzeit nicht einmal Erlasscha­rak­ter hat und zudem rechtswidrig ist.

Herr Finanzminister, auch Sie und Ihr Ministerium haben sich an den Stufenbau der Rechtsordnung zu halten. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gesetzesentwürfe inhaltlich richtig sind, und sorgen Sie dafür, dass es nicht zu Erlässen kommt, die dem Gesetz widersprechen! (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Bargeldantrag der Regierung: Ich freue mich, dass die Regierungsparteien sich nunmehr endlich auch durchringen konnten, einen Antrag betreffend Beibehaltung des Bargeldes einzubringen. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht weit genug geht. Wir brauchen eine entsprechende Staatszielbestimmung, die das Recht auf Barzahlung verfassungsrechtlich verankert, und daher hat die FPÖ heute einen solchen Antrag eingebracht, der eine verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Barzahlung sicherstellt.

Die Abschaffung des 500-€-Scheines steht ja unmittelbar bevor, und hier kann die Bundesregierung gleich den Wahrheitsbeweis antreten, wie ernst es ihr mit dem Bargeld ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, Gewinne werden auch über Steuererklärungen weißgewaschen. Hier wäre mehr Sensibilität aufseiten der Finanzverwaltung gefordert, Steuererklä­run­gen nicht nur auf fingierte Kosten zu überprüfen, sondern auch auf fingierte Gewinne.

Wie glaubhaft der Schutz des Bargeldes durch die Regierungsparteien ist, beweist eine Bestimmung im Finanzstrafgesetz, die die Regierungsparteien im Rahmen des Steuer­reformgesetzes 2015/2016 beschlossen haben, welche ich Ihnen kurz vorlesen darf:

 „§ 51. (1) Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, (…) wer ein abgaben­rechtliches Verbot zur Leistung oder Entgegennahme von Barzahlungen verletzt. (2) Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro geahndet.“

So viel zur Ernsthaftigkeit des Antrages der Regierungsparteien. (Beifall bei der FPÖ.)

20.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


20.30.01

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe das jetzt interessant gefunden, wie mühsam die Verrenkungen der Freiheitlichen sind, um zu erklären, wieso sie gegen dieses Gesetz sind – da muss


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