Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 284

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lungs­verkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keinen Maßnahmen einge­schränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Kogler: Ich bin dafür, dass die Regierung die Regenschirme beschützt, damit die Leute nicht nass werden!)

 


20.22.36

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Von einem Finanz­minister erwarte ich mir, dass Gesetzesentwürfe, Verordnungen und Erlässe, die das Ministerium verlassen, rechtskonform, nachvollziehbar und in sich schlüssig sind.

Das Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz und das Bundeshaftungs­obergrenzengesetz geändert werden, ist ein Negativbeispiel für die Legistik von Finanzminister Schelling. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen und die wirkungsorientierte Folgenab­schätzung in dieser Regierungsvorlage ist falsch. Die finanziellen Auswirkungen für den Bund werden in der WFA mit zusätzlichen Einnahmen von 436,3 Millionen bezif­fert. Diese Summe ist aber nicht korrekt. Der Finanzminister hat vergessen, dass es in Österreich auch ein Steuerrecht gibt.

Es gibt eine Sonderbestimmung im Nationalbankgesetz, die vorsieht, dass die Gewinn­ausschüttungen der Münze Österreich AG bei der Nationalbank zu versteuern sind, das heißt, dem Bund können nicht 436,3 Millionen € zufließen – außer die National­bank begeht Steuerhinterziehung, wovon ich nicht ausgehe –, sondern nur der redu­zierte Betrag, und das sind 327,2 Millionen €.

Die Körperschaftsteuer in Höhe von 109,1 Millionen € ist gemäß dem § 8 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz eine gemeinschaftliche Bundesabgabe und hat daher auch finanzielle Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden. Davon findet man aber in der WFA überhaupt nichts. In der WFA gibt es nur finanzielle Auswirkungen für den Bund.

Was halten Sie nun von einem Finanzminister, der bei seinen Regierungsvorlagen das Steuerrecht und das Finanzausgleichsgesetz ignoriert? (Bundesminister Schelling: Des is’ a Gaude!) Was halten Sie von einem Finanzminister, der im Budgetausschuss am 9. Februar 2016 auf diese Fehler hingewiesen wird und dennoch seinen Geset­zesentwurf nicht ändert? Und was halten Sie von einem Finanzminister, der die kriti­sche Analyse des Budgetdienstes vom 4. Februar 2016 im Budgetausschuss mit folgenden Worten kommentiert: Der Budgetdienst hat nicht immer recht.

Herr Finanzminister, der Budgetdienst unter der Leitung von Dr. Berger leistet eine her­vorragende und qualitativ hochwertige Arbeit, für die wir uns bei dieser Gelegenheit recht herzlich bedanken möchten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zwei weitere Kritikpunkte: Der gegenständliche Gesetzesentwurf sieht kein Haftungs­entgelt für den Bund vor, obwohl der Bund mit diesem Gesetz eine Haftung von derzeit 1,5 Milliarden € übernimmt. Durch den Verzicht auf ein Haftungsentgelt erhöht sich die Dividende der Münze Österreich an die OeNB, was zwar zu höheren Körperschaft­steuereinnahmen führt, welche aber der Bund wieder mit den Ländern und Gemeinden teilen muss. Wenn die Haftung aber ausschließlich den Bund trifft, dann soll es auch keinen Vorteil für die Länder geben. Daher fordere ich in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Verankerung eines Haftungsentgelts für den Bund. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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