Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 287

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die mit den Gemeinden und Ländern geteilt werden müsste. Wir wissen alle: Die Hypo ist kein Geschäft, war nie ein Geschäft, wird nie ein Geschäft sein für den Steuer­zahler, und deswegen braucht man auch keine Gewinnsteuern in der Hypo zu zahlen.

Wobei man bei der Hypo schon noch eines sagen muss – und es ist das, was wir im Untersuchungsausschuss jetzt über ein Jahr lang klar herausgearbeitet haben –: Das Problem waren die Haftungen und dass die zuständigen Finanzlandesräte Pfeiffen­berger, Haider, Dobernig – diese drei waren die einzigen Finanzlandesräte zu jener Zeit, die alle eine Stopptaste hatten – einfach nie diese Stopptaste gedrückt haben. Bis heute ist es unser Problem, dass diese blauen Finanzlandesräte verantwortungslos gehandelt und nicht die Stopptaste gedrückt haben. Ausbaden können wir jetzt den Schaden leider alle gemeinsam. Im Untersuchungsausschuss ist diese Verantwortung der blauen Finanzlandesräte in Kärnten meiner Ansicht nach schon klar hervorge­kom­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


20.35.01

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Der Änderung des Scheidemünzengesetzes werden wir natürlich zustimmen, keine Frage. Ob das, was Sie, Herr Minister Schelling, im Ausschuss behauptet haben, dass nämlich ein Teil dieser Rücklagenauflösung das strukturelle und das Maastricht-Defizit senken wird, bleibt aber fraglich. Ich bin gegenteiliger Meinung. Die einschlägigen Vorschriften sagen klipp und klar, dass das Maastricht-Defizit neutral ist und dadurch nicht gesenkt wird. Wir werden ja sehen, wie die Rechnung am Ende des Tages ausschaut. Was Sie hier machen, Herr Finanzminister, ist das, was Sie anderen vor­werfen, nämlich Wohlfühlbudgetierung.

Nun aber möchte ich mich einem Antrag der Regierung zuwenden, der sich mit dem Thema Bargeld befasst. Das beschäftigt mich ja in den letzten Tagen über Gebühr, muss ich sagen, und beginnen möchte ich damit, dass ich und wir Grüne selbst­verständlich für die Aufrechterhaltung des Bargeldes als Zahlungsmittel sind. Damit könnte ich eigentlich schon aufhören. Tue es aber nicht. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Dort, wo es darum geht, dass ausschließlich die Aufrechterhaltung des Bargeldes als Zahlungsmittel im Vordergrund steht, stimmen wir Grünen auch zu. So geschehen im Landtag in Kärnten, so geschehen im Landtag in Oberösterreich. Aber dieser Entschließungs­antrag, Frau Kollegin Tamandl – hören Sie mir jetzt wenigstens zu! (Abg. Tamandl: Immer!) –, geht weit darüber hinaus. Darin ist nämlich eine uneinge­schränkte Beibehaltung von Bargeld im Zahlungsverkehr vorgesehen.

Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie nicht einmal wissen, was Sie im Zuge der letzten Steuerreform beschlossen haben. Damals haben Sie nämlich eine neue Rege­lung für den Zahlungsverkehr im Baugewerbe beschlossen. – Schon vergessen, Frau Kollegin? – Nachblättern, bitte sehr, nachblättern, bevor man so einen Entschließungs­antrag hier in diesem Hohen Haus einbringt! (Abg. Kogler: Vielleicht schaffen wir das ja wieder ab!)

Der Entschließungsantrag ist in seiner Tendenz – eben weil er uneingeschränkt ist – auch gegen die Einführung von Bargeldobergrenzen, wie sie etwa von Finanzminister Schäuble vorgeschlagen wurden und durchaus sinnvoll sind. Ob das jetzt die 5 000 € sein müssen oder ob es 10 000 € (Abg. Stefan: Warum?!) – warten Sie ein bissel! – oder 15 000 € sind, darüber kann man diskutieren. Aber es erschwert jedenfalls die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite