Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 288

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Schwarzgeldkofferwirtschaft und liefert einen Beitrag zur Bekämpfung von Betrug, Korruption, Schwarzgeld und Geldwäsche, Herr Kollege. Das kann man mit einer Obergrenze erreichen. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn jetzt Einzelne wie Kollege Lopatka etwa hergehen und das Bargeld als Zah­lungsmittel in der Verfassung verankern wollen, ja, das ist ja eine reine Folklore-Veran­staltung. Bitte seien Sie mir nicht böse! Da haben wir alle Verfassungsrechtler dieses Landes auf unserer Seite, weil das ja völlig wirkungslos ist, denn hier gilt EU-Recht und nicht nationales Recht. (Abg. Kogler: Wirkungslos und dumm auch noch!) – Und dumm, ganz dumm.

Weil Kollege Werner Kogler „dumm“ sagt: Ja, dumm ist das, was der Herr Staats­sekretär Mahrer will, der will nämlich einen 1 000-€-Schein einführen. Also bitte, was soll denn das? Haben wir keine wichtigeren Probleme in dem Lande zu lösen? (Beifall bei den Grünen.)

Steuerflüchtlinge, Kriegsflüchtlinge, Arbeitslosigkeit, das sind die Probleme, denen wir uns zuwenden sollten – und nicht dieser monetären populistischen Folklore. Das war jetzt Copyright Werner Kogler. Aber am Schluss noch einmal ein klares Ja von den Grünen für die Aufrechterhaltung des Bargeldes im Zahlungsmittelverkehr. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

20.39

20.39.20 *****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rossmann, für den Begriff „dumm“ in Richtung Staatssekretär Mahrer erteile ich Ihnen einen Ord­nungsruf. (Abg. Kogler: Er hat ja nur mich zitiert! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ich habe sehr genau zugehört! Danke schön.

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Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.

 


20.39.31

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht zum Scheidemünzengesetz und nicht zum Bundeshaftungsobergrenzengesetz sprechen, sondern zu dem Gesetz, das im Ausschuss eigentlich am meisten für Diskussion gesorgt hat, nämlich dem Gesetz, mit dem das Gesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird. Ich möchte ein paar Worte dazu sagen: Was ist damit geplant? Was haben wir vor? Warum machen wir das?

In der Abbaueinheit soll es zu einem Schuldenschnitt kommen, und so ein Schulden­schnitt führt zwangsläufig zu einem Sanierungsgewinn, einem Gewinn, der in den Büchern steht, aber nicht in Cash ausgezahlt wird. Dieser Sanierungsgewinn führt auto­matisch zu einer Körperschaftsteuer, denn Verlustvorträge außerhalb des Insol­venzrechtes können nur zu 75 Prozent ausgeglichen werden. Es kommt daher auto­matisch zu einer Kostenerhöhung in der Abbaueinheit, anders, als wenn eine Insolvenz durchgeführt worden wäre. Jetzt wollen wir aber speziell in dieser Abbaueinheit den Gläubigern ein vernünftiges Angebot legen, wo mehr herauskommt als bei einer Insolvenz und nicht weniger. Außerdem ist in der Richtlinie über die Abbaueinheit ein No-Creditor-Worse-Off-Prinzip enthalten, das heißt: keine Schlechterstellung bei der Abbaueinheit gegenüber einer Insolvenz.

 


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