Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 289

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Die vorgeschlagene Gesetzesänderung führt genau dazu, dass es hier eben keine Schlechterstellung gibt, und wir lösen das mit einer Körperschaftsteuerfreistellung. Anfangs schaut es aus, als ob das eine Besserstellung zu anderen Gesellschaften wäre – ist es in dem Fall nicht, denn die Abbaueinheit wird am Schluss liquidiert, und man kann die Verlustvorträge auch nicht anderweitig verwenden.

In Summe führt diese Körperschaftsteuerfreistellung zu einer Reduktion von Haftungen des Landes Kärnten und damit zu einer geringeren Zahlungswahrscheinlichkeit des Steuerzahlers. Daher ersuche ich Sie, meine Damen und Herren, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


20.42.19

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als Mitglied des Hypo-Untersuchungsausschusses stelle ich Ihnen einige Fragen: Welche Lehren können wir mit dem heutigen Beschluss zum Bundeshaftungs­obergrenzengesetz aus dem Hypo-Ausschuss ziehen? Womit haben wir uns in den letzten Monaten in diesem Untersuchungsausschuss im Rahmen von 58 Sitzungen mit mehr als 100 Auskunftspersonen intensivst beschäftigt?

Im Kern geht es darum, dass ein entscheidendes Element im Bankensektor gefehlt hat, ein Element, um ungezügelte Haftungsübernahmen von Gebietskörperschaften zu vermeiden.

Es ist hoch an der Zeit, dass dieses Bundeshaftungsobergrenzengesetz beschlossen wird, und zwar im Interesse der Steuerzahler. Dieser Beschluss ist nicht nur auf Bun­desebene entscheidend, sondern wäre auch auf Landesebene eminent wichtig. Warum? – Werfen wir einen Blick nach Kärnten! Ja was ist da mit den Haftungen passiert? – Das Bundesland Kärnten ist innerhalb weniger Jahre Milliardenhaftungen in schwindelerregender Höhe, nämlich bis zum Zehnfachen des Landesbudgets, einge­gangen.

Die Haftungen waren einerseits das Geschäftsmodell der Hypo, andererseits hat das Land dafür kräftige Provisionen kassiert und damit Prestigeprojekte finanziert: Fluglinie, Seebühne et cetera. (Abg. Kogler: Balkan-Mafia!) Die damaligen politischen Verant­wortlichen – wir haben es heute schon kurz gehört –, nicht nur der damalige Landes­haupt­mann Haider, auch die Finanzlandesreferenten Pfeifenberger und Dobernig hätten es in der Hand gehabt, dieses Spiel mit den Haftungen zu beenden. Sie haben es aber nicht getan.

In Kärnten hat die Politik verantwortungslos damit kalkuliert und darauf gesetzt, dass, sollte etwas schiefgehen, ohnehin der Staat einspringen wird. Und letztendlich hat sich gezeigt, dass eine staatliche Übernahme der Hypo-Bank die einzige Möglichkeit war, den ohnehin schon gigantischen Schaden zu begrenzen. Hätte es die Verstaatlichung nicht gegeben, was wäre dann gewesen? – Im Falle einer Insolvenz wären die Milliar­denhaftungen im Moment schlagend geworden.

Sehr geehrte Damen und Herren, welche Lehren können wir also aus den bisherigen Ergebnissen dieses Untersuchungsausschusses jedenfalls ziehen? – Es muss eine Limitierung von Haftungen geben, und zwar nicht nur auf Bundesebene, sondern vor allem auch auf Landesebene. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.45

 


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