Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 290

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky gelangt zu Wort. – Bitte.

 


20.45.19

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident – des Nationalrates, meine ich! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ver­ehrte Damen und Herren zu Hause an den Bildschirmen! Das Scheidemünzengesetz ist ja bereits angesprochen worden, und uns ist bekannt, dass der Bund die Haftung für die Schadloshaltung der Münze Österreich übernehmen wird, und dadurch – auch das wurde bereits angesprochen – wird die Auflösung der Rückstellungen, die von der Münze Österreich im Laufe der letzten Jahre gebildet werden mussten, möglich.

Immerhin werden dadurch – und diese Summe sollte man noch einmal erwähnen – Mittel in der Größenordnung von 400 Millionen € frei und können in das Budget fließen. Und im Gegensatz zur Aussage von Kollegem Rossmann sind sich, glaube ich, die Experten schon sehr einig, dass sich das auch laut Maastricht-Rechnung positiv auf die Verschuldung Österreichs auswirken wird, aber natürlich ist vor allem zu betonen, dass diese Erlöse vernünftig, sprich: produktiv, bei uns in der Republik eingesetzt wer­den.

Der Rechnungshofbericht ist bereits zitiert worden. Im Jahr 2010 wird darauf hinge­wiesen, dass mit der Kapitalbildung eben die Gewinnausschüttungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Ich halte damit zusammenfassend zu diesem Thema den Weg und die Schritte von unserem Bundesminister für gut, sinnvoll und richtig, meine Damen und Herren. Und ich glaube, das größte Kompliment hat ja in Wahrheit Kollege Ross­mann dem Herrn Bundesminister bereits ausgesprochen: Er hat gemeint, unser Bun­desminister betreibe eine „Wohlfühlbudgetierung“. Das wollen doch unsere Bürgerin­nen und Bürger: ein gutes Budget, damit wir uns alle damit wohlfühlen, meine Damen und Herren! (Abg. Rossmann: Ich habe das anders gemeint! Ich habe das als Kritik an der Frau Fekter gemeint!)

Apropos Münze und Bargeld: Ich schließe mich hier natürlich ganz klar den Aussagen unseres Klubobmannes – Kollegin Tamandl hat das auch erwähnt – an: dass das Bargeld nicht abgeschafft werden darf. Und gegebenenfalls, wenn es nötig ist, werden wir das natürlich auch in unserer Verfassung verankern, als wichtige Signalwirkung.

Konkret wäre es, glaube ich, schon ein wichtiger Punkt, darauf hinzuweisen, dass durch die Abschaffung des Bargelds das Ende der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger eingeläutet werden würde. Letztendlich wäre die Überwachung eines jeden einzelnen Bürgers, wer wann wo und was kauft, dann lückenlos möglich. Die Ab­schaffung des Bargelds wäre somit der Beginn des gläsernen Bürgers in Österreich. Abgesehen davon müsste in Wahrheit dann auch ein Grundrecht auf ein Bankkonto eingeführt werden, weil sonst viele Österreicherinnen und Österreicher völlig vom Zahlungsverkehr abgeschnitten wären, und insbesondere wenn wir an unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger denken, ist zu beachten, dass gerade diese das Bargeld noch viel öfter verwenden als junge Menschen. (Zwischenruf des Abg. Rossmann. – Abg. Maurer: Niemand will das Bargeld abschaffen!)

Und wir sollten auch nicht vergessen, Frau Kollegin, dass das Bargeld weitere wichtige Funktionen hat, nämlich den Bürgern zu helfen, die Ausgaben besser zu überblicken.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können uns darauf verständigen, wenn es ohnehin heißt, niemand will das Bargeld abschaffen, dass wir gegebenenfalls, wenn es tatsächlich sinnvoll ist, das Bargeld auch in der Verfassung verankern.

Da noch eine Sekunde Redezeit bleibt, möchte ich aber auch jenen Kolleginnen und Kollegen, die sich heute beim Rechnen ein bisschen schwergetan haben, noch helfen


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