Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 94

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich mit Nachdruck für die volle Anrechnung von vier Jahren Kindererziehungszeit für jedes Kind in der Pensionsversicherung ein­zusetzen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


18.04.29

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Schimanek, Sie haben aufgezählt, was wir alles vorhaben und was noch nicht umgesetzt wurde. Aber wir sehen uns trotzdem als die Familienpartei, denn wir arbeiten daran.

Gerade beim Pensionssystem sieht man, dass wir die Familienpartei sind und nach­haltig denken, denn wir wollen es ausbauen und absichern, damit es auch langfristig finanzierbar ist. (Abg. Schimanek: So wie Sie gerade streiten, kann ich mir nicht vorstellen, dass das passiert!) Daher braucht es auch konsequente Reformschritte, und der heutige Tag ist ein kleiner Reformschritt in diese Richtung.

Wenn wir bereits jeden vierten Euro vom Budget für Pensionen ausgeben, dann ist das ein hoher Beitrag. Österreich ist nach Italien jenes Land, das am meisten für Pen­sionen ausgibt. Wenn wir uns das anschauen: Von 2000 bis 2016 haben sich die Aus­gaben von 10,7 Milliarden € auf 20,2 Milliarden € erhöht. Da genügt es nicht, dass man das einfach schönredet, sondern da muss man schauen, wie man das System finan­zierbar machen kann.

Beim Pensionsgipfel war es eben eines der obersten Ziele, die Pensionen zu sichern und natürlich die Menschen auch zu motivieren, länger im Arbeitsleben zu verbleiben. Da sind erste Schritte passiert, und es war uns natürlich als ÖVP, da wir Verant­wortung für die Jugend und die nächsten Generationen und auch für die Gerechtigkeit für die Frauen und für die Familien tragen, besonders wichtig, dass sich da einiges tut. So ist auch einiges erreicht worden – es wurde heute schon angesprochen.

Mich als Bäuerin freut es natürlich besonders, dass wir hier an die Jugend, an die Familien und auch an die Alleinstehenden und die Mindestpensionistinnen denken, denn gerade die Frauen leisten einen großen Beitrag in unserer Gesellschaft und haben viele Aufgaben, die sie bewältigen, und sie sind eigentlich unverzichtbar.

Auch im Familienbereich kann und darf es nicht so sein, dass jene Frauen, die bei ihren Kindern sind, dann im Alter eine Benachteiligung haben. Daher ist bei diesem Pensionsgipfel eine pensionsbegründende Anrechnung von acht Jahren Kindererzie­hungszeiten für jene Frauen, die ab 1955 geboren sind, beschlossen worden.

Es ist auch von meinen VorrednerInnen schon angesprochen worden, dass es seit 2005 das freiwillige Pensionssplitting gibt. Dieses ist bis jetzt bis vier Jahre gegangen, das wurde erhöht; nun ist es pro Kind bis sieben Jahre und maximal 14 Jahre möglich. Das ist ein wichtiger Beitrag.

Wir haben auch viele, die geringere Pensionen beziehen, vor allem auch im Bereich der Bäuerinnen und Bauern. Mit Anhebung der Ausgleichszulage auf 1 000 € ist hier ein großer Schritt passiert, denn jene, die mehr als 30 echte Beitragsjahre haben, können davon profitieren.

Damit wir auch das Pensionsantrittsalter erhöhen können – denn wer mehr leistet, soll auch mehr bekommen –, gibt es eben jetzt die Möglichkeit, dass Frauen über 60 Jahre


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