Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 46

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schaftsmigranten, und die kommen illegal. Und, meine Damen und Herren, wir leben in einem Rechtsstaat, wir kennen das Völkerrecht, das Staatsrecht, wir können das nicht tolerieren, dass illegale Migranten zu Hunderttausenden zu uns kommen. Das muss man beenden, dem muss man einen Riegel vorschieben, und das muss immer wieder geschehen und immer wieder ventiliert werden. Und solange das nicht seitens der EU geschieht, sind wir als Österreicher und als österreichische Politiker, ist die österreichi­sche Regierung aufgefordert und geradezu verpflichtet, diese Signale auszusenden: Illegale Migration kann nicht geduldet werden!

Man muss sich da dem australischen Modell annähern, dass man den Menschen in den Ländern, von wo die Migranten aufbrechen, um zu uns zu kommen, ganz klar sagt: Das geht nicht, wir können euch hier nicht unterbringen, wir können euch hier keine Zukunft bieten! Das ist eines der wichtigsten Dinge. Die Leute im Nahen Osten und in Afrika müssen informiert werden, dass es nicht möglich ist, nach Österreich, nach Deutschland, nach Europa zu kommen, wenn man keinen Grund dafür hat. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Doppler.)

10.43


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.43.20Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8529/J bis 8624/J

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 23/JPR und 24/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 7321/AB bis 7350/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsord­nung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert werden (1028 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (32. KFG-Novelle) (1054 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden (1055 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehr­bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG) geän­dert werden (1056 d.B.)

 


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