Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alev Korun, Werner Kogler; Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend zeitgerechte Zuleitung der europäischen Beschlussvorlagen, damit dem Nationalrat entsprechend Art 23 e B-VG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird
eingebracht im Zuge der Debatte über die EU-Erklärung gemäß § 74b Abs. 1 lit b GOG-NR
Begründung
Die Differenzen am letzten Sondergipfel der europäischen Staats- und RegierungschefInnen am 7. März 2016 zur Flüchtlings- und Menschenrechtspolitik haben dazu geführt, dass erstmals kein Beschluss in Form von gemeinsamen Schlussfolgerungen zustande gekommen ist. Die Staats- und RegierungschefInnen haben lediglich in einer allgemein gehaltenen Erklärung ihre politischen Anliegen umrissen und auf den nun bevorstehenden Gipfel verwiesen. Ursache für das Scheitern des letzten Gipfels waren laut Medienberichten nicht zuletzt übermäßige Forderungen des türkischen Premiers Ahmet Davutoglu im letzten Moment.
Ein weiterer Grund für die immer schlechtere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten besteht darüber hinaus auch in einer Renationalisierung der Flüchtlingspolitik, die nicht zuletzt durch Alleingänge der österreichischen Bundesregierung ausgelöst wurden:
die Schließung der Grenzen Österreichs und die Festlegung von absoluten Obergrenzen von Spielfeld bis zum Brenner;
die Balkankonferenz unter Ausschluss Griechenlands dem Hauptbetroffenen als Erstaufnahmeland;
das Betreiben von Grenzschließungen auf der gesamten Balkanroute durch Außenminister und Innenministerin Österreichs;
die abrupte Schließung der Grenzen von Mazedonien gegenüber Griechenland, die auf Anregung Österreichs durch die mazedonische Regierung zustande gekommen ist, macht Griechenland zum größten Flüchtlingslager Europas;
die bilaterale Aktion Österreichs nun auch Bulgarien zu einer raschen Schließung der Grenzen gegenüber Griechenland zu bewegen;
die dadurch ausgelöste Übertragung der Hauptverantwortung der Erstaufnahme für Flüchtlinge an das durch die Wirtschaftskrise schwer angeschlagene Griechenland;
eine Abwendung von einer Politik der Zusammenarbeit mit den anderen hauptbetroffenen EU-Staaten und stattdessen Hinwendung zum Florianiprinzip.
Mit der Verwirklichung des vermeintlich nationalen Eigeninteresses ohne Rücksicht auf Verlust der Gemeinsamkeit in der Europäischen Union wird bewusst auf ein Scheitern einer gemeinsamen Lösung hingearbeitet.
Auf diese Weise wird es nie eine echte gemeinsame Flüchtlingspolitik geben, die verbindliche Verteilungsquoten, ein gemeinsames europäisches Asylrecht mit gemeinsamen Standards und harmonisierten Betreuungsregeln hervorbringt. Im Gegenteil: Aufgrund der nationalen Verzwergung der Flüchtlingspolitik stehen Grund- und Menschenrechte und europäische Werte immer massiver in Frage. Der Ausschluss von
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