Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 92

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Verfolgten vom Asylrecht durch Grenzschließungen und Obergrenzen, geplanten Mas­senabschiebungen in den Erstaufnahmeländern und  die Schließung der Binnen­grenzen der Union spiegeln auch auf Ebene der europäischen Werte das Scheitern der nationalen Regierungen Europas wider.

Gleichzeitig finden vor allem von deutscher Seite vorangetrieben, hektische Verhand­lungen auf Regierungsebene mit der türkischen Regierung statt, die eine Reihe neuer außen-, friedens-, demokratie-, menschenrechts- und integrationspolitischer Fragen für die Union aufwerfen. Sie hat spezifische Eigeninteressen im Syrienkonflikt. Sie schränkt die Grundrechte massiv ein. Sie zerstört den Friedensprozess mit den KurdInnen mit militärischer Gewalt. Sie schließt Zeitungsredaktionen nach Belieben. Sie kann daher kaum als verlässlicher Partner wahrgenommen werden.

Selbst vor diesem Hintergrund wollen Teile der Europäischen Union dieser türkischen Regierung die Gatekeeperfunktion gegenüber den Flüchtlingen aus Syrien übertragen.

In dieser Situation schickt sich der Europäische Rat im letzten Moment an, Beschlüsse mit der Türkei zu fassen, die die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Rates selbst gefährdet. So können die Beschlussvorlagen auch den nationalen Parlamenten nicht vorgelegt werden und schneiden diese somit von ihren Rechten ab. Die vorbereitenden Dokumente sind dem Nationalrat in vollständiger Form nicht mehr zugeleitet worden. Damit kann dieser auch keine Stellungnahmen beschließen, die den Bundeskanzler an demokratisch gefasste Beschlüsse bindet.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler bzw. das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird aufge­fordert, sich auf europäischer Ebene, insbesondere beim nächsten Europäischen Rat am 17. und 18. März 2016, mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in Hinkunft dem österreichischen Nationalrat die vollständigen Beschlussvorlagen und Protokolle in einer Weise „unverzüglich“ zugeleitet werden, dass der Nationalrat von seinem verfas­sungsrechtlich in Art. 23 e B-VG zugesicherten Recht auf Stellungnahme rechtzeitig vor den Europäischen Räten Gebrauch machen kann.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


13.18.13

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Ich muss auch noch einmal das Prozedere ansprechen. Ich habe sonst schon grundsätzlich Verständnis dafür, dass Regierungsmitglieder sich nicht die ganze Zeit bei einer parlamentarischen Debatte hier vor Ort befinden können, da gibt es immer wieder diesbezügliche Situationen.

Aber wenn es eine Erklärung der Bundesregierung, vom Bundeskanzler und vom Vize­kanzler, gibt – man kann das mögen, was Kollege Kickl, Frau Kollegin Korun, Kollege Wöginger und ich sagen, oder auch nicht, aber wir stellen uns hier gemeinsam der Debatte, hören uns nicht nur die Erklärung an, sondern diskutieren all das, was wir eventuell der Bundesregierung mitgeben wollen –, und die beiden Herren sind nicht da,


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