Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 111

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der vorsieht, dass Personen, die eine Alterspension beziehen, von der Pflichtver­sicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ausgenommen werden, wenn diese in der Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen.  Zielsetzung dafür ist, dass bis zur ASVG-Höchstpension keine Pensionsbeiträge auf Grundlage einer Beschäftigung anfallen. Mehrfach- und Luxuspensionisten aus dem staatlichen und halbstaatlichen Bereich, die diese ASVG-Höchtspension  überschreiten, sollen aber einen Beitrag leisten.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter

betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts inklusive einer quartalsmäßigen Anweisung

eingebracht in der 117.Sitzung des Nationalrates am 16.03.2016 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1360/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Möglichkeit zur vierteljährlichen Auszahlung der 13. und 14. Monatspension für Pensionisten" (1045 d.B.)

Um ein liebgewordenes Privileg bangt ein Viertel der Österreicher: Sie fürchten, dass das Urlaubsgeld in den nächsten fünf bis zehn Jahren gestrichen werden könnte, wie aus einer IFES-Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) hervorgeht.

"13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen", sagt GPA-Vorsitzende Wolfgang Katzian. Laut der Umfrage glauben 47 Prozent der Befragten, dass die Urlaubs-und Weihnachtsgelder gesetzlich verankert sind. Das sind sie aber nicht, sie stehen in den Kollektivverträgen, was nur 46 Prozent wussten. Auch wenn 25 Prozent die Abschaf­fung der Sonderzahlung für wahrscheinlich halten, sehen im Umkehrschluss 74 Prozent das 13. und 14. Gehalt dauerhaft gesichert.

Die Umfrage wurde zum zweiten Mal nach 2008 durchgeführt. Der Vergleich zeigt, dass nun 36 Prozent die Sonderzahlungen für tägliche Ausgaben brauchen, 2008 waren es 32 Prozent. Ebenfalls 36 Prozent gaben an, die Gelder für die Altersvorsorge oder für spätere Anschaffungen zu benötigen, 18 Prozent decken damit Schulden und Kontoüberziehungen ab. Verwendungszweck Nummer 1 blieb aber der Urlaub.

Ein Viertel der Umfrageteilnehmer wusste übrigens nicht, wie die Sonderzahlungen berechnet werden. 99 Prozent vertrauen aber sowieso ihrem Arbeitgeber, sie gehen davon aus, dass korrekt abgerechnet wird. 94 Prozent wollen so wie bisher die Aus­zahlung vor dem Sommer und zu Weihnachten. Eine anteilsmäßige monatliche Auszahlung wird von der Mehrheit abgelehnt.

Die Finanzierung einer Lohnsteuersenkung durch die Streichung der Steuervorteile beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird in der Umfrage abgelehnt. Das wäre eine Steuerreform "von der linken in die rechte Hosentasche", sagte Katzian. (Kurier vom 02.06.2014)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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