b) § 696 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 lautet:
„(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016 in Kraft:
1. mit 1. März 2016 § 5 Abs. 1 Z 3 lit. a und mit 1. Februar 2016 die §§ 311a samt Überschrift und 312 sowie Abs. 4 dieser Bestimmung, wenn der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit Verordnung feststellt, dass die Europäische Kommission den Überweisungsbetrag nach § 311a nicht als staatliche Beihilfe beurteilt;
2. mit 1. Februar 2016 die §§ 308 Abs. 1, 311 Abs. 5 und 9 sowie Abs. 5 dieser Bestimmung.“
c) Dem § 696 in der Fassung der Z 4 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
„(4) Betriebsvereinbarungen, die in den im § 5 Abs. 1 Z 3 lit. a genannten Angelegenheiten (Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) sowie für Maßnahmen zur Milderung der Folgen von Änderungen bei den angeführten Angelegenheiten für die im Abs. 3 genannten DienstnehmerInnen bereits abgeschlossen wurden, sind Betriebsvereinbarungen im Sinne des § 29 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974. Dies gilt auch für künftig abzuschließende Betriebsvereinbarungen insoweit, als sie in diesen Angelegenheiten Maßnahmen in sinngemäßer Anwendung des § 97 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 ArbVG betreffen.
(5) Die pensionsbezogenen Leistungen, Zusagen oder Anwartschaften der Unternehmensgruppe UniCredit Bank Austria Aktiengesellschaft gelten bis zur Leistung des Überweisungsbetrages in der Höhe von 22,8 % der Berechnungsgrundlage (§ 311 Abs. 6) weiterhin als gleichwertig im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 3 lit. a und sind zu erbringen und zu erfüllen.“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Abänderungsantrag haben wir versucht, jene konstruktive Kritik, die es in den letzten Wochen und Tagen auch seitens des Rechnungshofes gegeben hat, dementsprechend einzuarbeiten und heute als Beschlussfassung vorzulegen.
Wir schaffen mit der heutigen Beschlussfassung die Sicherheit für die betroffenen Beschäftigten, die Anrechnung ihrer Versicherungszeiten durch einen gerechten Überweisungsbeitrag. Ich möchte mich recht herzlich bei unserem Herrn Bundesminister, der diese Lösung konsequent vorangetrieben hat, bedanken. Ich bedanke mich auch beim Koalitionspartner für die sehr offenen Gespräche, ganz besonders aber auch bei den Oppositionsparteien, die natürlich dieser ganzen Lex Bank Austria kritisch gegenübergestanden sind.
Ich hoffe, dass wir heute hier zu einer breiten Zustimmung kommen werden. Ich lade Sie dazu recht herzlich ein. Vielen Dank auch an alle Experten im Sozialministerium, die in den letzten Tagen eine ganz tolle Arbeit zur Vorbereitung der heutigen Beschlussfassung geleistet haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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