Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 113

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b) § 696 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 lautet:

„(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016 in Kraft:

1. mit 1. März 2016 § 5 Abs. 1 Z 3 lit. a und mit 1. Februar 2016 die §§ 311a samt Überschrift und 312 sowie Abs. 4 dieser Bestimmung, wenn der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit Verordnung feststellt, dass die Europä­ische Kommission den Überweisungsbetrag nach § 311a nicht als staatliche Beihilfe beurteilt;

2. mit 1. Februar 2016 die §§ 308 Abs. 1, 311 Abs. 5 und 9 sowie Abs. 5 dieser Bestimmung.“

c) Dem § 696 in der Fassung der Z 4 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:

„(4) Betriebsvereinbarungen, die in den im § 5 Abs. 1 Z 3 lit. a genannten Angele­genheiten (Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) sowie für Maßnahmen zur Milderung der Folgen von Änderungen bei den angeführten Angelegenheiten für die im Abs. 3 genannten DienstnehmerInnen bereits abgeschlos­sen wurden, sind Betriebsvereinbarungen im Sinne des § 29 des Arbeitsverfas­sungs­gesetzes (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974. Dies gilt auch für künftig abzuschließende Betriebsvereinbarungen insoweit, als sie in diesen Angelegenheiten Maßnahmen in sinngemäßer Anwendung des § 97 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 ArbVG betreffen.

(5) Die pensionsbezogenen Leistungen, Zusagen oder Anwartschaften der Unterneh­mensgruppe UniCredit Bank Austria Aktiengesellschaft gelten bis zur Leistung des Überweisungsbetrages in der Höhe von 22,8 % der Berechnungsgrundlage (§ 311 Abs. 6) weiterhin als gleichwertig im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 3 lit. a und sind zu erbringen und zu erfüllen.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Abänderungsantrag haben wir versucht, jene konstruktive Kritik, die es in den letzten Wochen und Tagen auch sei­tens des Rechnungshofes gegeben hat, dementsprechend einzuarbeiten und heute als Beschlussfassung vorzulegen.

Wir schaffen mit der heutigen Beschlussfassung die Sicherheit für die betroffenen Be­schäftigten, die Anrechnung ihrer Versicherungszeiten durch einen gerechten Überwei­sungsbeitrag. Ich möchte mich recht herzlich bei unserem Herrn Bundesminister, der diese Lösung konsequent vorangetrieben hat, bedanken. Ich bedanke mich auch beim Koalitionspartner für die sehr offenen Gespräche, ganz besonders aber auch bei den Oppositionsparteien, die natürlich dieser ganzen Lex Bank Austria kritisch gegenüber­gestanden sind.

Ich hoffe, dass wir heute hier zu einer breiten Zustimmung kommen werden. Ich lade Sie dazu recht herzlich ein. Vielen Dank auch an alle Experten im Sozialministerium, die in den letzten Tagen eine ganz tolle Arbeit zur Vorbereitung der heutigen Be­schluss­fassung geleistet haben. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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