Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 124

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Es ist hier also nichts passiert. Peer Steinbrück, der deutsche Finanzminister, ist da­mals gescholten worden, weil er Österreich mit Ouagadougou verglichen hat – aber solche rechtsstaatlichen Zustände haben wir hier! Es geht zu wie in einem Entwick­lungsland. (Beifall bei den NEOS.)

Ein Unternehmen schließt eine Betriebsvereinbarung und kann sich ein Gesetz be­stellen. Ich wünsche den anderen Unternehmen, dass sie das auch tun können.

Wir werden auch das neue Gesetz bei der EU-Kommission als unerlaubte Beihilfe anzeigen, weil die Bank Austria einen Profit von 800 Millionen € aus der Rückstellungs­auflösung macht. Das lassen wir nicht zu, weil das wettbewerbsverzerrend ist.

Damit die Gesetze eingehalten werden, bringe ich nachstehenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ableh­nung der Anmeldung von Mitarbeitern der UniCredit Bank Austria AG zur Kranken- und Pensionsversicherung nach ASVG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, in ihrem Aufsichtsbereich die Einhaltung der Gesetze insbesondere durch die bescheidmäßige Ablehnung jener Anmeldungen von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung durch die Gebietskranken­kassen sicherzustellen, denen nach Auskunft des Sozialministeriums die Rechts­grund­lage fehlt, und dadurch die unrechtmäßige Übertragung von Mitarbeitern der UniCredit Bank Austria AG in die gesetzliche Sozialversicherung zu verhindern.

*****

(Beifall bei den NEOS.)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Ablehnung der Anmeldung von Mitarbeitern der UniCredit Bank Austria AG zur Kranken- und Pensionsversicherung nach ASVG,

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1027 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1039 d.B.) – TOP 2

Die Anmeldung der Mitarbeiter_innen der UniCredit Bank Austria AG zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist – wie auch Sozial­minister Stöger bestätigte – ohne gesetzliche Grundlage erfolgt. Nun soll ein Gesetz auf Bestellung beschlossen werden, um dieser Überleitung rückwirkend Legitimation zu verschaffen. Dieses Vorgehen ist verfassungsrechtlich und rechtsstaatlich höchst bedenklich. Abgesehen von den rechtlichen Bedenken gegenüber der geplanten Gesetzesbestimmung selbst, ist auch das Verhalten der Gebietskrankenkasse(n) höchst bedenklich.

 


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