Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 168

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Jahren – 2016, 2017, 2018 – weiterhin Autos verkauft, die das nicht berücksichtigen und die dann im Nachhinein – wie bei den Gebäuden – nachgerüstet werden müssen. Bis dahin gefährden sie alle Fußgänger und Fußgängerinnen, die davon betroffen sind.

Ich denke, es ist unsere politische Verantwortung, dass wir auch auf diese Menschen schauen, auf alle Menschengruppen – auf kleine Kinder, auf ältere Menschen, auf Menschen mit Behinderungen –, und eine logische Lösung für alle Menschen finden und nicht einfach eine Übergangslösung treffen, wo wir dann in ein paar Jahren nachrüsten müssen. Das geht nicht! Es ist unsere Verantwortung, auf alle Menschen zu schauen und dafür zu sorgen, dass niemand gefährdet ist, und nicht in Zukunft nachzubessern. Wenn die Dinge passiert sind, dann ist es zu spät.

Das sehen wir auch am Beispiel der barrierefreien Gebäude. Es gibt da Baustellen, und ich wünsche mir nicht, dass wir noch eine weitere Baustelle errichten. – Danke sehr. (Beifall – gefolgt von Beifall in Gebärdensprache – bei den Grünen.)

17.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


17.09.40

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Verpflichtende Mindestgeräusche für Elektrofahrzeuge: Im städtischen Bereich hat sich die Zulassung elektrisch betriebener Fahrzeuge in den letzten Jahren verdoppelt. Eine akustische Wahrnehmbarkeit dieser Fahrzeuge ist im innerstädtischen Verkehr nahezu nicht gegeben. Am täglichen Verkehrsgeschehen nehmen auch besonders schutzwürdige Personen, wie Kinder, seh- und hörbehinderte Personen teil, bei welchen der Vertrauensgrundsatz mitunter außer Kraft gesetzt ist.

Die Technik ist so weit fortgeschritten, dass akustische Module für eine deutliche Verbesserung der Wahrnehmbarkeit angeboten werden. Anzumerken ist, dass für den Schwerverkehr entsprechende akustische Warnungen gesetzlich vorgeschrieben sind und in Verwendung stehen, wird das Fahrzeug beispielsweise im Rückwärtsgang be­wegt. Es ist somit am Gesetzgeber gelegen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, sämtliche zum öffentlichen Verkehr zugelassene elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer entsprechenden warnenden akustischen Einrichtung verpflichtend auszustatten.

Ein Geräusch zur leichteren Wahrnehmbarkeit ist den Bedingungen des täglichen Verkehrsablaufes, wie Mindest- oder Höchstgeschwindigkeit, sowie dem üblichen Lärmpegel anzupassen beziehungsweise hat diesen zu überschreiten.

Für den innerstädtischen Verkehr werden die Zulassungszahlen elektrisch betriebener Fahrzeuge weiterhin zunehmen, sodass zur Wahrung der Sicherheit der Gesetzgeber gefordert ist. Ich ersuche, dem Antrag zuzustimmen. – Danke. (Bravoruf bei der SPÖ.)

17.11

17.11.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatterin auf ein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1053 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Es geht um die Verweisung an den Verkehrs­ausschuss. (Auch die Abgeordneten der Grünen erheben sich von ihren Sitzen. – Ah- und Oh-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Kurz entschlossen!) – Der Nachsatz war nicht ganz ohne Wirkung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite