Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 197

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18.38.44

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung des Europäischen Binnenmarktes ist in vielerlei Hinsicht eine überaus wichtige Zielsetzung der Europäischen Kommission. Ich darf Sie kurz vom Thema TTIP wegführen, hin zum Thema Schaffung eines digitalen Binnenmarktes.

Der digitale Waren- und Dienstleistungsverkehr hat heute Grenzen. Meist sind das die nationalstaatlichen Grenzen. Das liegt vor allem daran, dass es 28 unterschiedliche Regelungen gibt, sei es im Vertragsrecht, im Konsumentenschutz, im Urheberrecht oder im Datenschutz. Das stellt gerade Klein- und Mittelbetriebe vor Unsicherheiten und schreckt sie davon ab, auch über die Grenzen hinweg aktiv zu sein. Dabei bin ich der Meinung – und ich denke, da sind wir alle einer Meinung –, dass sich unsere Unternehmerinnen und Unternehmer keineswegs verstecken müssten.

Es geht aber auch um die Rahmenbedingungen, um der Digitalwirtschaft die besten Voraussetzungen zu bieten, um in Europa groß zu werden. Es geht auch darum, etablierte Unternehmen in ein digitales Zeitalter zu führen, um die Wettbewerbs­fähigkeit zu erhalten.

Das bedeutet aber im selben Atemzug auch, dass Fairplay zu garantieren ist. Es müssen Regeln etabliert werden, die einen fairen Wettbewerb garantieren, damit nicht große Internetkonzerne die Regeln bestimmen.

Die Strategie betreffend den digitale Binnenmarkt möchte Maßnahmen setzen. Es geht um besseren Zugang für Verbraucher und Unternehmer am digitalen Markt, um beste Bedingungen für digitale Netze und Dienstleistungen und um das Erreichen der Wachstumspotenziale, die in der digitalen Wirtschaft liegen.

Ich nenne vielleicht einige Beispiele für Maßnahmen, die von der Kommission gesetzt werden: die Abschaffung von Geoblocking, die Modernisierung des Urheberrechts, um dieses auch in ein neues und digitales Zeitalter zu bringen, die Vereinheitlichung von Mehrwertsteuervorschriften, aber vor allem auch die Verhinderung von Mehrwert­steuer­hinterziehung im Onlinehandel, weil es eben um Fairplay geht.

Es geht darum, Datenschutz ernst zu nehmen, aber gleichzeitig auch sicherzustellen, dass innovative Unternehmen, die im Bereich der Datenwirtschaft oder im Cloud Computing tätig sind, nicht behindert werden.

Herr Staatssekretär Mahrer engagiert sich sehr im Bereich der digitalen Kompetenzen. In einer technischen Welt geht es auch darum, Algorithmen und die Funktionsweise von Computern kennenzulernen. Gleichzeitig muss, damit wir uns behaupten können, das Fachkräftepotenzial gestärkt werden.

Sicherlich schon einen Schritt weiter sind wir in Österreich dabei, Sicherheit in einer digitalen Umgebung zu gewährleisten – sei es für Unternehmer, für Verbraucher oder auch für die Infrastruktur. Ein Beispiel dafür ist die Initiative eines Cyber-Sicherheits­gesetzes.

Die EU-Kommission hat sicher die Zeichen der Zeit erkannt. Nichtsdestotrotz ist es mir auch ein Anliegen, zu betonen, dass diese Maßnahmen nicht zu mehr Bürokratie oder auch zu Regeln führen dürfen, die unsere KMUs nicht erfüllen können. Ich denke, da sind wir uns ziemlich einig. Ein Beispiel dazu kommt aus dem EU-Ausschuss des Bun­desrates, wo es letzte Woche um das Thema Vertragsrecht für digitale Inhalte und online bezogene Waren gegangen ist. Es ist in der Intention richtig, aber auf dem derzeitigen Stand noch nicht ausgereift.

Die Kritik ist berechtigt, wenn es darum geht, dass die Mühlen in Brüssel langsam mah­len. Ich kann aber nur betonen, dass wir in Österreich nicht stillstehen. Staats-


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