Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 66

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„Wir wollen das wirklich.“ – Herr Abgeordneter Cap, diesen Satz könnte man ja jetzt ernst nehmen, wenn man nicht schon auf eine ganze Reihe an Erfahrungen zurückbli­cken würde, wo man von diversen VertreterInnen von SPÖ und ÖVP bei diversen Vor­haben im Rahmen des Verfassungsausschusses oder auch anderer Ausschüsse – ich nenne nur das Stichwort direkte Demokratie – auch bereits diesen Satz gehört hat: Wir wollen das wirklich.

Wenn man daran erinnert – Sie haben das vorher auch getan –, wie lange diese Frage oder andere Fragen schon in Diskussion stehen, dann sieht man, welche Bedeutung der Satz „Wir wollen das wirklich“ in der Umsetzung dann tatsächlich hat. Wir haben weder die direkte Demokratie, noch sind wir in der Frage der Staatsverträge einen Schritt weitergekommen. Ebenso wenig weitergekommen sind wir bei dem Punkt, den wir auch im Verfassungsausschuss diskutiert haben und den wir heute leider nicht dis­kutieren können, weil er wieder vertagt wurde – nämlich der Möglichkeit der Abschaf­fung der Proporzregierung in Wien, der Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträ­te –, obwohl die Wiener SPÖ durch einen Beschluss im Landtag gesagt hat: Wir wollen das wirklich. Also so eindeutig ist die Aussage „Wir wollen das wirklich“ leider nicht zu deuten.

Das Problem ist ja hinreichend dargelegt worden, nämlich nicht erst jetzt vom Kollegen Stefan, sondern schon damals rund um den Fiskalpakt. Das Problem ist – und da braucht man gar nicht viel juristisches Wissen zu haben, da reicht der gesunde Haus­verstand –, dass ich, wenn ich einen Vertrag so weit bringe, dass er mich nach außen bindet, der Vertrag aber nach innen unter Umständen verfassungsrechtlich problema­tisch ist, ein Problem habe. Dieses Problem gehört gelöst, und zwar besser schneller als langsamer.

Vor diesem Hintergrund ist Ihr Ausweichmanöver mit diesem Antrag betreffend den Rechtsvergleich, den Sie hier eingebracht haben, vielleicht nett, um dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen zu müssen, aber Sie sind ja nicht einmal in Verhandlungen eingetreten darüber, ob Ihnen das Drittel lieber wäre als die 20 oder ob Sie irgendeine andere Änderung haben wollen, sondern Sie haben den Antrag jetzt einfach einmal abgelehnt und sozusagen als Ersatz einen Antrag auf einen Rechtsvergleich einge­bracht.

Diese Diskussion geht uns ab, denn natürlich kann man auch den Antrag der FPÖ noch einmal anschauen auf die Frage hin, ob das Prozedere, das da drinnen vorge­schlagen ist, der Weisheit letzter Schluss ist – angefangen von der Anzahl der Abge­ordneten, die das unterstützen sollen, das haben Sie ja selbst gesagt, bis hin zur Fra­ge, wer überhaupt solch einen Antrag einbringen kann. Es ist auch die Frage, ob nicht zum Beispiel für den Bundespräsidenten da eine Möglichkeit geschaffen werden muss, denn der/die Bundespräsident/in ist dann die Person, die die Unterschrift setzt und mit dieser Unterschrift dann tatsächlich zur völkerrechtlichen Wirksamkeit nach außen hin beiträgt.

Wir haben ja damals rund um den Fiskalpakt die Diskussion gehabt, welche Möglich­keit man als Präsident oder Präsidentin hat, vorweg eine Prüfung, eine Expertise ein­zuholen, bevor man Wirksamkeiten schafft.

Da gibt es also viel zu diskutieren. Ein Rechtsvergleich wird Sie trotzdem nicht davor schützen, irgendwann einmal eine Entscheidung zu treffen, um dieses Problem zu lö­sen. So, wie Sie aktuell damit umgegangen sind, ist das Problem noch lange nicht ge­löst. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


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