Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 124

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Angesichts des Umstandes, dass bei durchschnittlich 25 000 bis 30 000 Asylanträgen jährlich vor 2015 – vor 2015! – rund zwei Drittel der Asylwerber keinerlei Asyl- oder sonstige Bleibegründe geltend machen konnten, ist unserer Meinung nach dringender Handlungsbedarf gegeben.

In die Hauptherkunftsländer des Asylwerberstroms konnten so gut wie keine Abschie­bungen durchgeführt werden. 2013 betrug die Zahl der Abschiebungen nach Afghanis­tan – in aller Munde –: 4, Irak: 1, Liberia: 0, Sierra Leone: 1, Syrien: 2, Uganda: 0, Äthio­pien: 0, Burkina Faso: 0, Somalia: 0, Eritrea: 0 und so weiter und so fort. Eine nen­nenswerte Zahl von Abschiebungen insgesamt hat es nur innerhalb Europas gegeben, wie zum Beispiel nach Polen, Rumänien, Ungarn und in die Slowakei.

In den meisten Fällen scheitern Abschiebungen in außereuropäische Länder auch an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, die größtenteils Emp­fänger oder sogar Schwerpunktlandempfänger der internationalen und auch der öster­reichischen Entwicklungshilfe sind. Auch Österreich trägt bilateral und multilateral zu den Entwicklungsbemühungen in diesen Ländern bei.

Da muss man überhaupt einmal bei den Entwicklungsbemühungen darüber reden, ob es sinnvoll ist, in die Entwicklungshilfekonten von internationalen Organisationen ano­nym einzuzahlen, oder ob es nicht sinnvoller wäre, die Entwicklungshilfe bilateral zu forcieren. Aber das ist nur eine Randbemerkung.

Entwicklungshilfe sollte angesichts dieser Zahlen dringend an die Bereitschaft der Ent­wicklungsländer, insbesondere der afrikanischen Staaten, zu koppeln sein (Beifall bei der FPÖ), dass sie ihre Staatsbürger, die illegal nach Europa einzuwandern ver­suchen, die in Europa strafrechtlich verurteilt wurden oder denen kein Asylstatus oder subsidi­ärer Schutz zugestanden wurde, unverzüglich und bedingungslos zurücknehmen.

Unser Antrag hat dann auch dementsprechend dahin gehend ausgesehen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, keine EZA-Leistungen mehr für solche Länder zur Verfügung zu stellen, die entweder kein Abkommen zur Rücknahme ihrer Staatsbürger nach den Wünschen Österreichs abschließen oder bei der Rücknahme nicht koopera­tiv sind.

Jetzt wissen wir, dass das im Handlungspaket des Jahres 2016 ganz exakt eine Kern­forderung ist: Abschiebungen in Zehntausendergrößen in die entsprechenden Länder, in die Herkunftsländer von Personen, von Personengruppen und auch in die Länder, die hier aufgezählt wurden. Vor allem nach Marokko und Pakistan, um nur zwei zu nen­nen, erfolgen momentan praktisch de facto keine Abschiebungen.

Umso mehr wundert es mich, dass so ein Antrag, der eigentlich nur das fordert, was ja die Bundesregierung hier beantragt, abgelehnt wird. Dagegen hat die Bundesregie­rung, also die Koalition, so einen knieweichen Entwurf eingebracht. Man wird schauen, so auf die Art lautet er, dieser wird dann ohnehin noch vorgelesen, dass mit diesen Ländern möglicherweise gute Gespräche geführt werden, dass allgemein ein gutes Klima geschaffen wird, dass die Bereitschaft der Länder erhöht wird, möglicherweise doch zurückzunehmen.

So kann das nicht funktionieren, meine Damen und Herren, weil – und das ist mir auch bewusst – ein bilaterales Verhandlungsmandat dann nicht vorhanden ist, wenn die Eu­ropäische Union auf europäischer Ebene verhandelt. Wir wissen, und wir sind ja auch in einer gewissen Konfliktsituation mit der EU, Deutschland hat hingegen – sie sagen dies zumindest – immer ein Interesse daran, sie sagen das und tun auch etwas dazu. Sie schicken ihre Unterhändler, auch die Minister, in die entsprechenden Länder und setzen diese unter Druck.

Herr Minister! Anträge, die vernünftig sind, in dieser Art und Weise abzulehnen, auf der einen Seite knieweiche Anträge einzubringen, die Nona-Anträge sind und nichts brin-


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