Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 153

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gen des Staates und gegen staatliches Eingreifen wahrgenommen. Demgegenüber wird die Polizeiarbeit in der öffentlichen Diskussion sehr oft unter dem Aspekt der Kriminali­tätsbekämpfung im Sinne von Ausforschen und Überführen krimineller Personen ver­standen. Konsequenterweise müssten also Abwehrrechte gegen staatliches Eingreifen als hinderlich für effiziente und effektive Polizeiarbeit verstanden werden.

Es entsteht dadurch eine bipolare Stellung: Auf der einen Seite steht die Polizei mit dem Anspruch auf Durchsetzung gesetzlicher Befugnisse im Interesse der Sicherheit; Beschränkungen bei dieser Durchsetzung werden oft als hinderlich wahrgenommen. Daraus leitete sich sehr lange eine negative Konnotation in der Beziehung zwischen Polizei und Menschenrechten ab. Auf der anderen Seite findet sich eine Zivilgesell­schaft, die das Agieren der Polizei aus der Perspektive der Abwehrrechte gegen das Handeln des Staates verstanden hat.

Die moderne Entwicklung der Polizeiarbeit, die auch Österreich verfolgt, legt eine Über­windung dieser bipolaren Stellung nahe. Menschenrechte werden also nicht mehr als Einschränkung der Polizeiarbeit definiert, sondern als deren wesentliche Grundlage so­wie als Zielsetzung der Polizeiarbeit. Menschenrechte als leitende Prinzipien des Ver­fassungsrechts definieren umfassende Garantien und Absichten für das Funktionieren des Rechtsstaates.

Die Polizei darf sich daher, was die Verwirklichung der Menschenrechte angeht, nicht passiv zurückhalten, sondern muss zum Schutz von Menschenrechten bisweilen auch aktiv eingreifen.

Das Projekt „Polizei.Macht.Menschen.Rechte“ hat diesbezüglich den Boden für die Poli­zeiarbeit in Österreich sehr gut aufbereitet. Durch das aktive Heranziehen von Vertre­terinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft wurden Dialogplattformen implementiert, in denen man verschiedene Themenstellungen in Ruhe und in einem deeskalierenden Rahmen besprechen und diskutieren konnte – und das Ganze auf Augenhöhe. Das sind die Voraussetzungen für neue Entwicklungsperspektiven und Sichtweisen, um die es heute geht.

Ziel ist es, eine offene und wertschätzende Gesprächskultur zwischen Polizei und Ge­sellschaft zu schaffen sowie den Erwerb des größtmöglichen Vertrauens in die Sicher­heit und in die Arbeit der Polizei für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle gilt mein allergrößter Dank und Respekt allen Männer und Frauen in Uniform, die im Rahmen der Polizeiarbeit für die Sicherheit dieses Landes ganz, ganz großartige Arbeit leisten. Herzlichen Dank da­für. Sie leisten wirklich großartige Arbeit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Apropos großartige Arbeit: Ich habe mich in einer meiner vorigen Reden beim Außen­minister für seine klare Haltung in der für uns alle sehr fordernden Situation der Flücht­lingsthematik bedankt.

Sehr geehrte Frau Innenminister, dieser Dank, den ich dem Außenminister mitgegeben habe, gebührt Ihnen mindestens ebenso, wenn nicht noch viel mehr. Sie haben in den letzten Monaten mit Ihrer Haltung bewiesen, dass Sie auch bereit sind, für die Inter­essen Österreichs, der Österreicherinnen und Österreicher sehr viel einzustecken, und das haben Sie auch gemacht. Dafür herzlichen Dank und allergrößten Respekt! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß, Sie haben zum Teil auch wirklich gelitten, daher darf ich Ihnen ein etwas ab­gewandeltes Zitat mit auf den Weg geben: Die Geschichte wird Johanna Mikl-Leitner recht geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.35


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


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