Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 170

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Es muss eine klare Vorgabe an alle Beteiligten geben. Da spreche ich besonders die Länder an, die meistens die Ausschreibenden in diesem Bereich sind, und weise auf die Notwendigkeit hin, diese Problembereiche, die bereits bestehen, baldigst zu sanie­ren, aber auch, nicht neue Problemfelder zusätzlich aufzumachen.

Ich möchte abschließend feststellen: Ich glaube, dass wir die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen, und sie wissen auch, dass ihre Anliegen in Form einer Bürgerinitiative oder einer Petition in guten Händen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pock.)

18.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


18.33.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Herr Kollege Lipitsch! Natürlich: Die Herausforderung ist, die Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, und zwar nicht immer fallweise, wie es uns als Abgeordneten gefällt, sondern in der gesamten Breite der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren, das geht eben nur dann, wenn wir auch dort weiterarbeiten, wo wir stehen geblieben sind, nämlich bei der Verbesserung der Geschäftsordnung. Die BürgerInnenanliegen werden nur dann ernst genommen, wenn es auch ein Ver­fahren, einen entsprechenden Prozess gibt, der sicherstellt, dass Experten gehört wer­den, dass Erstunterzeichner eingeladen werden, dass Hearings verpflichtend durchge­führt werden und dass auch eine Zuweisung an Ausschüsse erfolgt.

Meine Damen und Herren! Ich habe diesbezüglich bereits am 29. Jänner 2014 einen umfassenden Initiativantrag eingebracht, also eine Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Weiters habe ich mit Kollegin Musiol einen weiter gehenden Vorschlag im September 2014 eingebracht. Bis heute sind diese Vorschläge nicht behandelt wor­den.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist dringend erforderlich, diese Vorgangsweise zu har­monisieren und zu verbessern. Meine Kollegin Brunner und mein Kollege Steinhauser werden das nachher anhand ganz konkreter Beispiele detailliert erläutern, zum Beispiel anhand der „Unfallopfer“-Bürgerinitiative, die eine Novelle des Schadenersatzrechtes gefordert hat, wobei hochkarätige Proponenten – Juristen aus dem Universitätsbereich bis hin zum Obersten Gerichtshof – diese Bürgerinitiative unterstützt haben. Was ha­ben Sie von der Regierungsseite gemacht? – Sie haben sie hier durchgewinkt und nicht dem Justizausschuss zugewiesen. Kollege Steinhauser wird ausführen, was für ein Fehl­griff das ist. Das zeigt nur an einem Beispiel, dass man so nicht weiter vorgehen kann.

Sie haben die Bürgerinitiative „Ehe Gleich! Aufhebung des Eheverbots für gleichge­schlechtliche Paare“ mit derzeit 32 997 Online-Unterstützungen auf der Homepage des Parlaments schon erwähnt. Wir haben uns für diese Bürgerinitiative eingesetzt, damit es auch ein Hearing geben wird, und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es wäre fatal, wenn man da ähnlich vorgehen würde wie bei anderen wichtigen Anliegen. Daher brauchen wir eine Novelle der Geschäftsordnung.

Da danke ich auch dem Vorsitzenden, Kollegen Pock, dass er diesbezüglich die Initia­tive ergreift und, so hoffe ich, gemeinsam mit uns einen Vorschlag entwickelt – auf Ba­sis von Vorschlägen von Abgeordneten, die schon lange in diesem Ausschuss sind und die wissen, wie notwendig eine Reform ist. Und ich hoffe, dass wir diese dann auch in diesem Haus durchsetzen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.36

 


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