Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 169

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18.28.54

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Zuhörer auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg einmal bemerken, dass es ein sehr hohes Interesse an Bürgerinitiativen und Petitionen gibt, das haben wir gerade gemerkt, denn wir haben im letzten Ausschuss 44 unterschiedliche Themen behandelt. Deshalb ist es auch diesmal wieder zu einem Sammelbericht gekommen, in dem elf Petitionen und zehn Bürgerinitiativen enthalten sind.

Wir haben die unterschiedlichsten Themen: Hochwasserschutz ist angesprochen wor­den, aber wir haben zum Beispiel auch den Tierschutz, die Ziesel-Population im March­felder Bereich, behandelt. Wir haben die Beteiligung von Pensionistenvertreterinnen und -vertretern in der Selbstverwaltung in den Krankenkassen behandelt. Weiters ha­ben wir die Aufhebung des Eheverbotes für gleichgeschlechtliche Paare, Schulthemen und Asylthemen in dieser Sitzung behandelt und darüber entschieden, was wir mit die­sen eingebrachten Petitionen und Bürgerinitiativen machen.

Es ist natürlich so: Aufgrund der unterschiedlichen Themen gibt es unterschiedliche Zu­gänge. Kollegin Schimanek! Natürlich ist Hochwasserschutz eine Landessache. Wenn der Bund ohnehin sagt, er stellt das Geld zur Verfügung, dann müssen Sie sich bitte an den Herrn Landeshauptmann wenden, damit er das auch in dieser Form macht. Wir können nur unsere Tätigkeit machen. Sie haben gesagt, der Herr Bundesminister hat das Geld zugesagt – der Ball liegt also beim Land Tirol.

Wir haben uns aber auch auf etwas geeinigt im Zusammenhang mit einem Punkt, der letztes Mal kritisiert worden ist: Wir haben am 30. Juni ein Hearing, bei dem es die Mög­lichkeit gibt, sechs verschiedene Themen zu bearbeiten. Jede Fraktion hat die Möglich­keit, ein Thema einzubringen. Ich glaube, das ist ein guter Schritt, diese Themen hier direkt vom Bürger zu erfahren. Der Erstunterzeichner wird anwesend sein und wird di­rekt mit Ihnen darüber diskutieren können.

Wir sollten hier – das haben wir heute in einer Runde einmal kurz erläutert – auch Mög­lichkeiten schaffen, wie wir in Zukunft mit Hearings umgehen können, etwa mit be­stimmten Gegenständen, die eine hohe Beteiligung haben. Ich nehme jetzt als Beispiel die Initiative betreffend die gleichgeschlechtliche Ehe, die 32 700 Unterschriften hat. Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, zu sagen: Das ist ein großes Thema.

Wogegen ich mich ein bisschen verwahre – aber wir werden das hier ausdiskutieren –, ist die Sache von Petitionen, denn Petitionen werden ja mit der Unterschrift von Abge­ordneten eingebracht, und ich möchte verhindern, dass der Petitionsausschuss dazu dient, dass man populistisch Sachen einbringt, dass versucht wird, dementsprechend Werbung zu machen, und dass man dann jedes Mal ein Hearing gestaltet. Darüber müssen wir diskutieren, aber ich glaube, wir werden bis Juni schon einen Weg finden. Kollege Pock hat gesagt, er übernimmt die Koordination. – Danke dafür, dass du diese Vorschläge machen wirst, die wir dann in den Fraktionen dementsprechend behandeln werden.

Ich möchte aber ganz kurz auf eine Bürgerinitiative eingehen, und zwar die Bürger­initiative Nummer 88. Diese betrifft das Best- statt Billigstbieterprinzip und die Einfüh­rung von verpflichtenden Qualitäts- und Sozialstandards im Bereich des Linienbusver­kehrs. Die Initiatoren wollen das Bestbieterprinzip auch im öffentlichen Nah- und Re­gionalverkehr im Bundesgesetz verankert wissen, so wie wir es bereits im Bereich der Bauwirtschaft, aber auch im Bereich der ländlichen Produkte im Dezember beschlos­sen haben.

Es soll sichergestellt werden, dass nicht Lohndumping und Qualitätsverschlechterung großräumig Einzug halten und es nur unter dem Motto „billig“ schlechte Ausgangsposi­tionen für die MitarbeiterInnen und im Endeffekt für alle Kundinnen und Kunden im Per­sonennahverkehr und Regionalverkehr gibt.

 


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