nicht einmal mutig genug, Ja oder Nein zu sagen. Wir sind nicht mutig genug, die Diskussion in der Öffentlichkeit zu führen, sondern handeln nach Art der Fürsten der Finsternis: Loch auf, Transparenz rein, Loch zu. So regieren Sie die Republik, und deswegen sind Sie auf der schiefen Bahn. (Beifall bei den NEOS.)
16.36
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
16.36
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich als Vorsitzender des Verfassungsausschusses zum Vorschlag eines Hearings des Bundespräsidenten, zu manchen Äußerungen der derzeitigen Bundespräsidentschaftskandidaten ein sehr kritisches Wort anbringen.
Wenn ein Kandidat sagt, er ist nicht bereit, auch wenn eine absolute Mehrheit eine Partei wählt, Mitglieder dieser Partei als Regierung anzugeloben, dann ist das für mich schon sehr nahe am Missbrauch dieser Verfassung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, NEOS und Team Stronach.)
Die Wahl ist wohl das Kernstück unserer Verfassung, und die kann ein Bundespräsident nicht außer Kraft setzen. Ich halte das für eine ganz gefährliche Ansage, denn das würde bedeuten, dass man Wahlen nicht akzeptiert. Ich halte das für demokratiepolitischen Wahnsinn, und es verwundert mich, dass das gerade von den Grünen kommt.
Wenn man auf der anderen Seite von Kollegen Hofer hört, dass er die jetzige Regierung abberufen will, dann halte ich das auch für Allmachtsfantasien, denn kein Mensch in dieser Republik will, dass man Instabilität herbeiführt, dass man gegeneinander aufhetzt, gegeneinander ausspielt. Der Bundespräsident soll eine einigende Funktion haben, eine Funktion, die im Wesentlichen den Zusammenhalt dieser Republik und nicht das Auseinanderdividieren dieser Republik repräsentiert. (Abg. Weninger: Hundstorfer – wer sonst!) Auch diese Ansage während des Präsidentschaftswahlkampfs halte ich daher für demokratiepolitisch sehr gefährlich und auch für nahe am Verfassungsbruch.
Jetzt zum Vorschlag des Kollegen Strolz: Das ist durchaus ein auf das erste Anhören sehr gut klingender Vorschlag, aber denken wir den einmal zu Ende. Erstens einmal würde er unserer Verfassungssystematik widersprechen. Jetzt hat der Bundespräsident das Recht, einen Minister anzugeloben oder nicht. Wenn ich dem ein Hearing vorlagere, entmachte ich damit de facto den Bundespräsidenten, der ja die Letztentscheidung haben sollte. Wenn ich davor ein Hearing setze, das ein bestimmtes Ergebnis bringt, über das abgestimmt werden muss – nehme ich einmal an, denn irgendeine Form der Beendigung eines solchen Hearings muss es ja geben –, dann wird sich wohl jeder hier im Haus darüber im Klaren sein, dass die Mehrheit, die ja die Regierung zusammensetzt, immer für ihre Kandidaten stimmen wird. Es wird dann für den Bundespräsidenten sehr schwierig, eine gegenteilige Position einzunehmen.
Das heißt, de facto nimmt man dem Bundespräsidenten damit eine Einflussmöglichkeit aus der Hand und überlässt sie jener Mehrheit, die bereits die Kandidaten vorschlägt. Der Bundespräsident kann dann einzelne Minister gar nicht mehr ablehnen, weil ja die Mehrheit hier im Parlament beschlossen hat, dass diese Kandidaten in Ordnung sind. (Abg. Strolz: Muss nicht sein! Es gibt da auch andere Varianten!) Also das bleibt dann zwar de jure eine Möglichkeit, aber de facto eben keine. Daher ist das nicht konsequent zu Ende gedacht.
Man könnte durchaus sagen, der Nationalrat soll überhaupt die Minister bestellen. Das wäre ein konsequent zu Ende gedachter Vorschlag. Darüber kann man sicherlich reden. Aber so, wie es jetzt vorgeschlagen wird, entmachtet man auf der einen Seite den Bundespräsidenten, gibt dem Nationalrat aber nicht die Möglichkeit, es auf seine Kappe zu nehmen, das dann durchzuführen, und letztendlich wird die Mehrheit ihre Kandi-
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