Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 100

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es ist eine gute Lösung auf breiter Basis mit klaren Konsequenzen und in Abwägung zweier demokratiepolitischer Aspekte: auf der einen Seite das Recht jedes Bürgers, zu wählen und gewählt zu werden, und auf der anderen Seite klare und nachvollziehbare Konsequenzen, die uns eine unabhängige Justiz im Rahmen einer allfälligen Verur­teilung vorgibt.

Im Überblick möchte ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, und insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause, kurz die wesentlichen Punkte erläutern, denn der Entwurf ist auch deswegen sehr gut gelungen, weil wir den Kreis derer, die gegebenenfalls ein Amt oder Mandat verlieren, ganz wesentlich ausgedehnt haben: Nicht nur Abgeordnete des Nationalrates, sondern auch EU-Parlamentarier, Landtags­abge­ordnete, Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder der Landesregierungen, Rech­nungshofpräsidenten oder Volksanwälte unterliegen diesen nunmehr viel strengeren Bedingungen. Das ist also ein einheitlicher und strikter Standard für alle Spitzenpolitiker, und das ist mir ganz wichtig.

Wir haben das Verfahren geregelt. Es wird im Endeffekt immer der Verfas­sungs­gerichtshof die Letztentscheidung treffen, und die entsprechenden Anträge sind je nachdem, wer sein Amt verliert, vom Nationalrat, vom Landtag oder – im Falle des Bundespräsidenten – von der Bundesversammlung einzubringen. Das Ganze ist so gestaltet, dass es in Zukunft auch ein viel schnelleres Verfahren geben wird.

Auch die Möglichkeit, das passive Wahlrecht von vornherein zu verlieren, wurde geregelt. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass die Wahlbehörde bereits im Vorfeld abfragen kann, ob aufgrund einer Verurteilung zu mehr als sechs Monaten unbedingter Freiheitsstrafe oder mehr als einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe für einen Kandidaten ein Ausschlussgrund vorliegt.

Ich möchte auch einen Abänderungsantrag der Kollegen Jarolim, Steinacker und Hagen zum Bericht des Justizausschusses in 1081 der Beilagen einbringen.

In diesem doch sehr umfangreichen Abänderungsantrag geht es ausschließlich um legistische Verbesserungen und redaktionelle Klarstellungen. Ich ersuche darum, dass dieser verteilt wird.

Meine Damen und Herren, diese Verhandlungen, die wir gemeinsam geführt haben, waren von demokratiepolitischer Bedeutung. Ich möchte mich bei meinen Kollegen Justizsprechern, bei euch allen, für diese ganz offene Diskussion bedanken, auch zu dem Thema der Einzeldelikte – Kollege Steinhauser hat es schon angesprochen, andere werden dies nach mir noch tun. Auch darüber haben wir intensiv diskutiert. Wir haben uns gemeinsam dafür entschieden, nicht einzelne Tatbestände aus dem großen Strafrechtskatalog herauszunehmen. Auf dieser Basis haben wir die breite Einigung geschafft.

Ich glaube aber, ganz wesentlich ist, dass es uns nach so vielen Jahren der Diskussion gelungen ist, eine parlamentarische Initiative mit den Mitarbeitern des Hauses zu­stande zu bringen – das ist gelebter Parlamentarismus. Danke euch allen für eure große Gesprächsbereitschaft und diese wirklich außergewöhnliche Gesprächskultur!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger haben hohe Erwartungen an uns, an unsere Ämter. Ich glaube, mit der Gesetzesvorlage, die wir heute beschließen werden, ist uns ein großer Schritt gelungen, um das Vertrauen der Bürger in die Politik ein Stück zu stärken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Eckpunkten erläutert, nämlich hinsichtlich der redaktionellen Änderungen und des Entfalls von


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite