Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 258

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antrag ganz wenige gesundheitspolitische Sachen drinnen sind, sondern viele wirt­schaftlich-technische Sachen: die Frage, wie viele Stück da drinnen sein dürfen; die Frage des Sponsoringverbotes, die Sie auch angesprochen haben. Das Sponsoring­verbot gibt es seit eh und je. Es gibt ein Werbeverbot für Tabakwaren, und es gibt auch ein Sponsoringverbot für Tabakwaren. Das heißt, es ist nichts Neues, was wir hier machen. Es ist eine technische Novelle mit vielen Aspekten.

Sie haben den Jugendschutz genannt. Sie wissen es besser, aber ich sage es Ihnen noch einmal: Jugendschutz ist Ländersache. Da können wir uns ganz viele Dinge wünschen, und das tun wir auch. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Sie hören die Diskussionen, die Frau Ministerin Karmasin zu verschiedenen Fragen führt. Wollen wir das Verkaufsalter für Tabakwaren hinaufsetzen oder nicht? – Die Länder sagen: Das ist unsere Sache, unsere Gesetzgebung. Wir haben es geschafft, dass wir den Tier­schutz in die Verfassung bringen. Man soll darüber nachdenken, ob es uns viel­leicht auch gelingt, den Jugendschutz in die Verfassung zu bringen. Dann hätten wir viele dieser Dinge, die Sie ansprechen, auch in diesen 61 Seiten geregelt. Das geht leider nicht.

Zur Klarstellung in der Frage der E-Zigaretten: Das klingt ja so, als hätte man das Dampfen von E-Zigaretten in Österreich völlig verboten. Nein, wir haben sie den Tabakwaren gleichgestellt, wir haben den Versandhandel verboten (Abg. Lugar: Warum?!), aus dem einfachen Grund, dass im Versand der Jugendschutz nicht nachweisbar ist. Sie können das nach wie vor ganz normal in den Geschäften kaufen, Sie können das in der Trafik kaufen. Das heißt, wenn jemand darauf ausweichen will, kann er das. Über die Frage der Schädlichkeit von E-Zigaretten, Dampfen und Liquids werden wir uns wahrscheinlich, so wie wir uns jetzt über den Tabak unterhalten, zig Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, später unterhalten. (Abg. Lugar: Das ist ein Blödsinn!)

Wie Sie wissen, war Tabak früher etwas, das sehr restriktiv medizinisch verwendet wurde. Er wurde dann als süchtig machendes und profitables Instrument sehr weit verbreitet. Sie wissen, wie schwierig es ist, aufzuhören.

Wie gesagt, wir haben uns entschieden, zu sagen: Wir setzen alles, was raucht, in der Frage gleich. Auch Snus ist in ganz Europa verboten. Das ist nur in Schweden zuge­lassen, wie Sie wissen. Viele, die nach Schweden fahren, werden gebeten, Snus mitzu­bringen. Wir haben das auch im Ausschuss gehört. Sie bekommen das in ganz Europa nicht. Und die Frage der Schädlichkeit von Kautabak wissen wir auch. Den inhalieren Sie zwar nicht, aber zu den Mundhöhlenerkrankungen fragen Sie den Zahn­arzt in Ihren Reihen. Er wird wissen, dass Kautabak zwar keinen Lungenkrebs, aber durchaus Krebsarten in der Mundhöhle verursacht, die wir auch nicht haben wollen.

Alles in allem bin ich froh, dass wir dieses Gesetz so durchgesetzt haben und bedanke mich bei allen, die mitgearbeitet haben. Ich bedanke mich bei denen, die dieses Gesetz mittragen, und hoffe, dass wir damit in Zukunft vielleicht einiges an Leid verhindern können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.17


Präsidentin Doris Bures: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte. (Abg. Jarolim: Ist das notwendig?!)

 


19.17.55

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Ja, es ist not­wendig, ich muss mich ganz kurz zur Erklärung noch einmal zu Wort melden.

Ich denke, ich habe – wenn man unaufgeregt zugehört hätte – technisch sehr gut erklärt, warum dieses Gesetz nicht gut ist. Auch Kollege Loacker von den NEOS, die sicher nicht auf FPÖ-Linie sind, hat das noch einmal ganz klar erklärt. Technisch ist


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