Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 265

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cen kommt. Auch die Daten zeigen, dass in den letzten zehn Jahren die Brustkrebs­sterberate um 15 Prozent zurückgegangen ist. Das ist ein bemerkenswerter Anteil, ein sehr positiver Ansatz.

Wie schaut es denn zurzeit aus? Wie läuft das Ganze ab? – Im Rahmen des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms können Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren alle zwei Jahre ohne Einladung oder Zuweisung mit ihrer e-card zur Mammographie gehen. Das ist begrüßenswert. Auch Frauen im Alter von 40 bis 44 Jahren sowie ab 70 Jahren können am Programm teilnehmen, dies ist jedoch nach wie vor nur nach Anmeldung bei der entsprechenden Plattform möglich. Das ist eine unnötige bürokratische Hürde, die noch immer vorhanden ist.

Auch Frauen unter 40 Jahren haben überhaupt erst die Möglichkeit einer Teilnahme an diesem Vorsorgeprogramm, wenn sie laut Indikationsliste überwiesen werden dürfen. Es ist schon richtig, dass das mittlere Erkrankungsalter in der Hauptzielgruppe des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms liegt und dass die Wahrscheinlichkeit, an Brustkrebs zu erkranken, bei Frauen bis 40 Jahren eine deutlich geringere ist – das muss man auch sagen. Dennoch ist eine Schlechterstellung bei den Vorsorgeunter­suchungen von Frauen unter 40 Jahren nicht zu akzeptieren. Gerade bei den jüngeren Patientinnen ist es wichtig, Brustkrebs möglichst früh zu erkennen, um möglichst rasch handeln zu können.

Hohes Haus! Es ist daher erforderlich, dass Haus- und Frauenärztinnen und -ärzte wieder wie vor der Einführung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms eigen­ständig Überweisungen für Frauen jeden Alters ausstellen können und nicht auf eine Indikationsliste angewiesen sind. Alle Frauen, unabhängig ihres Alters, müssen uneingeschränkten Zugang zum Mammographie-Screening haben.

Vorsorge ist nun einmal der wichtigste Aspekt im Kampf gegen den Krebs, und allen Frauen muss dieselbe Chance gegeben werden. Dem hat die Frau Bundesministerin auch zugestimmt. Darüber bin ich sehr froh. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


19.43.06

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst ganz kurz auf die Geschichte mit der Screening-Verbesserung eingehen. Ja, es ist wichtig, dass wir diesbezüglich immer weiter verbessern, immer weiter evaluieren, da bin ich ganz bei Ihnen. Als dieses Screening-Programm gekommen ist, haben uns wir von der Frei­heitlichen Partei sehr dafür eingesetzt, dass diese Verbesserungen Stück für Stück vorangetrieben werden, und daher begrüßen wir das jetzt.

Was die Stammzellentherapie betrifft, ist mir schon etwas ganz wichtig: Wir haben eine Situation, in der beispielsweise werdende Eltern oftmals Hunderte von Euro dafür inves­tieren, dass Nabelschnurblut-Stammzellen eingelagert werden. Ich glaube, da be­stünde – vielleicht mittelfristig – auch eine größere Verantwortung, einmal darüber nachzudenken, ob das wirklich sein muss, dass es für Eltern so eine enorme finanzielle Belastung gibt. Das leisten sich natürlich nur ganz wenige. Das wäre vielleicht schon auch ein Ansatz, bei dem man in die Richtung weiterdenken könnte, ob es da nicht auch eine staatliche Aufgabe gäbe.

Der zweite Antrag betrifft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Rettungs­dienstes. Das ist eine großartige Sache, die wir begrüßen. Ich muss jetzt aber schon


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