Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 266

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eines sagen, Herr Kollege Schopf: Sie stellen sich hierher und reden, als wäre das das Top-Thema. Das ist ein Rahmenvertrag, und ja, der ist schön, gut, wichtig und richtig, aber das Top-Thema ist das meines Erachtens nicht. Ich frage mich schon manchmal, ob hier die Wertigkeiten nicht ein bisschen überschätzt werden.

Sollte das wirklich gelingen, könnte man sich das vielleicht auch innerösterreichisch einmal zum Vorbild nehmen, dass es möglicherweise auch zwischen den österreichi­schen Bundesländern funktioniert, grenzüberschreitend, denn nicht nur – wie im Aus­schuss erwähnt – in Wien und Niederösterreich gibt es Probleme; die gibt es beispiels­weise auch an der Salzburger-steirischen Grenze und wahrscheinlich auch noch an vielen anderen österreichischen Landesgrenzen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.45


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.45.16

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Präsidentin! Wir begrüßen dieses Gesundheit-Österreich-GmbH-Gesetz. Es ist sicher sehr gut, dass das Stammzell-Register jetzt zu GÖG/ÖBIG kommt. Damit wird die Suche nach passenden Stamm­zel­lenspendern von GÖG/ÖBIG sehr geordnet übernommen. Das ist eine ganz wichtige und qualitätsgesicherte Aufgabe, die mit Sicherheit für viele Menschen, speziell jene, die an Leukämie erkrankt sind, von großer Bedeutung ist.

Zum Brustkrebs-Screening: Auch diese Maßnahme und die Tatsache, dass GÖG/ÖBIG jetzt die Aufgabe bekommt, das Brustkrebs-Screening, das 2014 eingeführt wurde, zu evaluieren, finden wir sehr gut. Uns wäre aber wichtig gewesen, dass in dem Gesetz genauer beschrieben wird, was überhaupt evaluiert wird, und das schon aus gutem Grund, denn in der Anfangsphase des Brustkrebs-Screenings hat es so ausgesehen, als würde es gar nicht so gut auf die Beine kommen. Es hat viele Beschwerden von Patientinnen, Frauen und ÄrztInnen gegeben.

Insofern wäre es wichtig zu wissen: Wie viele Frauen nehmen das Brustkrebs-Screening überhaupt in Anspruch? Was passiert in diesen langen Intervallen von zwei Jahren, in denen Vorsorge nicht in Anspruch genommen werden kann? Was ist mit Frauen, die keine Indikation und trotzdem das Bedürfnis haben, ein Brustkrebs-Screening zu machen? Wie wirkt es sich aus, dass Frauen direkt angesprochen werden und oft gar nicht in Verbindung mit ihrem behandelnden Arzt oder ihrer behandelnden Ärztin stehen? – Das zum Beispiel, glaube ich, ist eigentlich keine besonders gute Entwicklung.

Aber Evaluierung heißt eben, die Qualität einer Maßnahme zu überprüfen und genau hinzuschauen. Deshalb wäre es gut, wenn im Gesetz stehen würde, dass diese Prob­lempunkte jedenfalls evaluiert werden.

Ein zweiter Punkt, den wir auch gerne im Gesetz und nicht auf Verordnungsebene verankert hätten, ist die Frage des Datenschutzes. Es werden nämlich persönliche Daten pseudonymisiert von der Sozialversicherung an GÖG/ÖBIG transportiert und übermittelt. Da wird aber auch nicht so klar gesagt: Welche Daten sind das? In welcher Ausführlichkeit? Wie schaut der Datenschutz aus? – Das sind die kleinen Kritikpunkte. Aber insgesamt eine sehr gute Maßnahme.

In Bezug auf den Rettungsdienst schließe ich mich meinem Vorredner an, möchte an dieser Stelle aber auch die Gelegenheit nützen zu sagen, dass ich die Arbeit im Gesundheitsausschuss manchmal schon als sehr unbefriedigend empfinde, weil im Gesundheitssystem momentan große Umbrüche anstehen – große offene Fragen und all diese großen Themen wie Landärztemangel, Diskussion über Systemänderungen in


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