Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 267

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bezug auf die Primärversorgung, Spitalsselbstbehalt, Zusammenlegung der Kranken­kassen. Diese Themen werden ständig vertagt, und wir kommen nicht dazu, das in der Öffentlichkeit ausführlich zu diskutieren.

Ich denke, wir sind alle einer Meinung, dass das große und wichtige Themen sind und dass es im Moment auch Riesenprobleme im Gesundheitssystem und eine immer stärker werdende Tendenz zur Zweiklassenmedizin gibt. Das wären eigentlich die Themen, die auch hierher ins Plenum gehören. (Beifall bei den Grünen.)

19.49


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.49.03

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Was die Frage der Zusammenlegung der Kranken­kassen angeht – ich weiß nicht, wie oft und wie viele Male wir sie hier schon in der Öffentlichkeit, vor allen, diskutiert haben. (Abg. Mückstein: Ja, aber es geht nichts weiter!) Letztes Mal war es, glaube ich, was die Zusammenlegung der Krankenkassen betrifft, ein Antrag, der vertagt worden ist.

Ich garantiere, wir werden das noch in vielen Sitzungen immer wieder diskutieren, denn selbst wenn wir das heute hier diskutiert hätten, garantiere ich, dass am nächsten Tag der gleiche Antrag, ein bisschen abgeändert, wieder im Ausschuss gewesen wäre, und wir hätten das Ganze wieder im Ausschuss.

Diejenigen, die hier, sage ich jetzt einmal, „Insider“ sind, Abgeordnete sind, wissen, wie das funktioniert: Man macht einen Antrag, man lässt ihn ablehnen, man diskutiert ihn im Plenum, man stellt ihn wieder, und dann schaut man, ob er wieder abgelehnt wird. Das ist das Spiel, das es gibt. Ich glaube, wir haben das oft genug diskutiert. (Abg. Pirklhuber: Das ist gar nicht so oft!) – Ach, ganz oft! Ganz oft!

Ich glaube, dass wir im Gesundheitswesen derzeit große Probleme – du hast sie benannt – in den verschiedensten Bereichen haben. Im Ausschuss haben wir sehr viele Themen auch wirklich gut diskutiert, und ich denke, dass wir mit diesem Gesetz in einer Sache, die sehr wichtig ist, nämlich in der Frage der Qualitätssicherung, der Evaluierung des Mammographie-Screenings, das mit einigem Holpern, aber jetzt ganz gut gestartet ist, einen wichtigen Schritt vorwärts gekommen sind.

Die pseudonymisierten Daten, die die Sozialversicherung liefert, sind deswegen pseudonymisiert, damit wirklich sehr sorgfältig damit umgegangen wird. Deswegen haben wir es auch zur GÖG gegeben und sonst nirgendwohin, weil wir wissen, dass in dieser Organisation sehr sorgfältig damit umgegangen wird.

Wir evaluieren ganz einfache Dinge damit. Was uns derzeit fehlt, ist, wenn ein nieder­gelassener Radiologe eine Frau mit der Verdachtsdiagnose Brustkrebs in ein Spital überweist oder sie in ein Zentrum kommt, dann wissen wir nicht und der diagnos­tizierende Arzt weiß in der Rückmeldung nicht: Stimmt das, oder stimmt das nicht? – Das heißt, was uns fehlt, ist einfach die Qualitätssicherung zwischen Diagnose und Nachkontrolle im Spital: War das wirklich eine Diagnose, oder war es keine?

Was gefragt worden ist, waren die Zahlen. Ich möchte es hier noch einmal sagen, ich glaube, ich habe es im Ausschuss auch gesagt: Bei den 40- bis 44-Jährigen, die Kolle­gin Schittenhelm genannt hat, sind es derzeit 40 800 Frauen, die dieses Programm zusätzlich in Anspruch genommen haben, und bei den Frauen, die 70 Jahre und älter sind, sind es knapp 62 000 Frauen, die sich mit dem Anruf bei dieser Telefonnummer oder durch ein Telefonat des Arztes in dieses Programm haben miteintragen lassen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite