Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 268

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Ich glaube, wobei man aufpassen muss, ist, dass man die Mammographie als „Vor­sorge“ bezeichnet. Das ist ein Früherkennungsprogramm. Vorsorgen kann man damit nicht, man kann es früh erkennen. Ich denke, das ist etwas, was in Österreich wirklich gut ist und bei dem wir natürlich auch ständig versuchen, es weiterzuentwickeln.

Dasselbe gilt für das Stammzell-Register. Ich halte es für eine gute Sache, dass wir das mehr oder weniger in die Öffentlichkeit, aus einem Fonds heraus in den öffent­lichen Raum gebracht haben. Wir wissen, dass mit Stammzellen vielen Menschen das Leben gerettet werden kann. Dieses Register ist jetzt in guten Händen, und ich hoffe, dass wir damit viele Menschenleben auch weiterhin durch eine gute Führung retten können. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.52


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


19.52.26

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätztes Hohes Haus! Auch auf die Gefahr hin, dass man sich hier wiederholt, glaube ich, ist diese Materie und sind diese zwei Gesetzesbestimmungen von ganz besonderer Bedeutung für die Bevölkerung und ein wichtiger Meilenstein im Gesund­heitswesen.

Zum ersten Punkt, dem TOP 15, in dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird, wurde schon sehr viel gesagt, aber ich möchte noch einmal konkret herausstreichen, worum es da geht. Es geht darum, den betroffenen Patientinnen und Patienten ein rascheres Finden von geeigneten Stammzellenpart­nerinnen und -partnern und eine gesicherte Versorgung in Abstimmung mit den Stammzelltransplantationszentren zu gewährleisten. Damit wird diese Tätigkeit in die öffentliche Hand übertragen, und die GÖG übernimmt diese wichtige Funktion des österreichischen Stammzell-Registers.

Ein weiterer Punkt dieses Gesetzes, ein gesundheitspolitischer Aspekt dieser Geset­zesmaterie, ist natürlich auch die datenschutzrechtliche Absicherung sowie die Mitwir­kung bei der Evaluierung und der Qualitätssicherung. Ein wichtiger Teil ist – wie schon von der Frau Bundesministerin angesprochen worden ist – ein ausreichender Daten­schutz, und dieser ist gewährleistet.

Man kann sagen: Das seit 2014 bestehende österreichische Brustkrebs-Früherken­nungsprogramm – die Frau Ministerin hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass das keine Prävention, sondern eine Früherkennung ist – ist ein sehr gutes Programm.

Ich glaube, Kollege Rasinger hat schon mehrmals darauf hingewiesen, auch im Aus­schuss, dass wir in Österreich eines der besten Screening-Programme haben, auf das wir sehr, sehr stolz sind. Ich weiß auch – und das ist auch angesprochen worden –: Als das Mamma-Screening eingeführt worden ist, hat es sehr heftige Diskussionen gegeben. Frau Bundesministerin, Sie haben Standfestigkeit bewiesen, bei diesem Programm in weiterer Folge auch nicht lockergelassen und haben es durchgezogen, auch wenn es große Diskussionen gegeben hat.

Das zeigt, dass wir heute sehr stolz sein können, auch darauf, dass jene Frauen, die zwischen 40 und 44 oder über 70 sind – darum ist es ja gegangen –, dieses Programm nutzen können, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.

Ein weiterer Punkt, den ich gerade auch im Hinblick auf Niederösterreich ansprechen möchte, ist das Abkommen bezüglich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Rettungsdienste zwischen den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und der Tschechischen Republik, das wir hier ermöglichen.

 


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