Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 269

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Mit dieser Gesetzesänderung – das ist ein bilateraler Staatsvertrag – wird es den Landeshauptleuten ermöglicht, ein Kooperationsabkommen abzuschließen, damit eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zwischen den Grenzen für die Bürgerin­nen und Bürger möglich ist, eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst möglich wird und der Zugang zum Rettungsdienst im Grenzbereich auch erleichtert wird. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, damit wir die Gesund­heits­versorgung optimal und effizienter gestalten können. Damit gewährleisten wir auch eine rasche, unbürokratische Gesundheitsversorgung.

Wir vonseiten der sozialdemokratischen Fraktion stellen im Gesundheitswesen sowie­so immer den Patienten in den Vordergrund, er ist der Mittelpunkt der Gesundheits­versorgung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.56


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


19.56.05

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die GÖG, also die Gesundheit Österreich GmbH, wird mit neuen Aufgaben betraut. Über das Stammzell-Register ist schon einiges gesagt worden.

Es betrifft ja eigentlich gar nicht so wenige Menschen: Im Jahr 2015 waren es immerhin 515 Menschen, für die die entsprechenden Spenderinnen und Spender ver­mittelt wurden. Da sprechen wir von einer 80-prozentigen Erfolgsrate. Wenn man bedenkt, dass ungefähr nur 30 Prozent der Spenderinnen und Spender aus dem Verwandtenkreis kommen, sind diese 80 Prozent eine sehr große Chance, die diesen Menschen eine hohe Überlebensrate sichert. Man kann also sagen: 515 Menschen im Jahr 2015, die eine sehr gute Aussicht auf ein normal langes Leben haben.

Auf der anderen Seite, und das ist auch schon gesagt worden, übernimmt die GÖG jetzt die Qualitätssicherung und laufende Evaluierung des Brustkrebs-Früherken­nungsprogramms. Dieses ist ja im Jahr 2014 gestartet, im Ablauf des Screenings gibt es trotz vieler Verbesserungen doch noch ein bisschen Handlungsbedarf.

Laut der Regionalstellenleiter hat sich gegenüber der Zeit vor dem Screening-Pro­gramm beispielsweise die Standardisierung der Untersuchungsprotokolle verbessert, die apparative und personelle Infrastruktur und auch – was ganz wichtig ist – die Qualifikation der Screening-Standorte. Es ist wichtig, dass die Qualität an den Stand­orten, an denen die Untersuchungen stattfinden, wirklich hervorragend ist.

Was aber leider doch noch immer zu beklagen ist, ist, dass die Zahl der Frauen, die die Untersuchungen in Anspruch nehmen, leider weiter gesunken ist. Im Jahr 2014, also im ersten Jahr des Programms, ist die Zahl der Untersuchungen gegenüber dem Jahr 2011 – das ist das letzte Jahr, für das Zahlen vorliegen – um 100 000 Frauen zurückgegangen. Im Jahr 2015 gab es einen weiteren Rückgang um 5,5 Prozent. Das heißt, in exakten Zahlen ausgedrückt waren es 710 000 Frauen im Jahr 2011, und das ist dann auf 582 000 Frauen im Jahr 2015 zurückgegangen.

Das bedeutet nicht nur, dass die Werbemaßnahmen, die gestartet wurden und die auch durchaus anzuerkennen sind, und auch das hohe Engagement, das die Verant­wortlichen an den Tag gelegt haben, vielleicht nicht ganz ausreichend Wirkung gezeigt haben. Es bedeutet aber auch – und ich denke, das ist wirklich ein Thema, auf das wir aufpassen müssen –, dass die Gefahr, dass mehr Brustkrebserkrankungen erst zu einem späteren Zeitpunkt diagnostiziert werden, natürlich vermehrt gegeben ist.

 


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