Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 270

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Ich sage auch ganz klar dazu, dass man das noch nicht exakt beurteilen kann, weil keine validen Zahlen vorliegen. Aber es gibt durchaus Aussagen von einigen Ärzten, die die Vermutung nahelegen, dass wir es mit einem Problemfeld zu tun haben, auf das man genau aufpassen muss, denn wenn in einem Spital über Jahre hinweg die Zahl der Neuerkrankungen pro Jahr einigermaßen gleich bleibt und im ersten Screening-Jahr aber deutlich abfällt, und auch im zweiten, dann kann man durchaus den Schluss ziehen, dass das ein Problemfeld ist – dass vielleicht doch einige Erkrankungen im Frühstadium nicht erkannt wurden.

Wie auch immer: Das Screening-Programm hat durchaus sehr positive Aspekte, wird sich auch noch sicher sehr gut weiterentwickeln, braucht aber vielleicht einfach noch ein bisschen Begleitung.

Die Daten – das wurde auch schon gesagt –, die zur Durchführung benötigt werden, werden pseudonymisiert. Es handelt sich um Gesundheitsdaten, also um besonders sensible Daten. Daher ist besondere Sorgfalt geboten, und die datenschutzrechtlichen Grundlagen, die wir brauchen, werden mit diesem Gesetz ebenfalls geschaffen. 

Klar ist aber auch, dass aus den Ergebnissen, die aus diesen Daten herauszulesen sind, dann auch die richtigen Schlüsse gezogen und die entsprechenden Maßnahmen getroffen und auch eingeleitet werden müssen, aber ich bin mir ganz sicher, dass das auch voll im Interesse der Frau Bundesministerin ist und dass sie ganz besonders darauf schauen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. – Bitte.

 


20.00.21

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin! – Momen­tan sind beide am Präsidium. Geschätzte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ja schon im Ausschuss bemerkbar war, gibt es eine einmütige Diskussion, was die Inhalte dieser beiden Gesetzesmaterien betrifft, denn sie sind wahrlich wichtig. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Stellen Sie sich vor, bei Ihnen oder einem Ihrer Familienmitglieder ist eine schwere Bluterkrankung diagnostiziert worden, vielleicht sogar Leukämie – und dann warten Sie! Da wird jede Sekunde zu einer Ewigkeit und ein einzelner Tag zu einer unendlich langen Zeit. Man wartet und wartet. Man wartet nämlich auf eine Stammzellenspende. Man wartet, dass endlich übereinstimmende Daten gefunden werden und dass auch das Material zur Verfügung steht, um dann einen vielleicht lebensrettenden Eingriff vornehmen zu können.

Daher ist es umso wichtiger, dass da ein neuer Schritt gesetzt wird, dass diese Daten­bank erweitert wird, dass sie gemeinsam verwaltet wird und dass damit hoffentlich rasch vielen, vielen Menschen geholfen werden kann – daher wohl auch diese ein­hellige Zustimmung, natürlich auch zu den anderen Gesetzesinhalten, die im Aus­schuss oder auch jetzt hier diskutiert wurden. Es ist schon die grenzüberschrei­tende Zusammenarbeit angeklungen, die heutzutage selbstverständlich erfolgen sollte, oder auch die Mammographie, deren Intervalle so ausgelegt werden, dass wirklich eine gute Vorsorge erfolgen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber ganz kurz ein Thema ansprechen, das nicht in diesem Gesetz verpackt ist, hinsichtlich dessen ich aber selbst noch keinen Schluss ziehen konnte, warum das so ist. Da geht es um die MRT- und teilweise auch CT-Untersuchungen, also Magnetresonanztomographien oder


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