Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 264

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kurz nach dem Grenzübergang Wullowitz mit 36 Verletzten. Natürlich hat dort aufgrund dieser konkreten Notsituation die Zusammenarbeit gut funktioniert, aber einiges davon hat, wenn man es streng nimmt, wahrscheinlich in einer rechtlichen Grauzone stattge­funden. Genau diese rechtlichen Grauzonen bei grenzüberschreitenden Rettungsein­sätzen sollen mit diesem Gesetz beseitigt werden – im Interesse der Patienten, im Interesse der Rettungskräfte und vor allem im Interesse unserer Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Diesner-Wais.)

19.37


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Schittenhelm. – Bitte.

 


19.38.03

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Änderungen im Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH werden wichtige Schritte zur Verbesserung auf dem Gebiet der Stammzellenspende sowie beim Brustkrebs-Früherkennungsprogramm gesetzt.

Künftig wird nämlich die Koordination und Suche nach passenden Stammzellen­spen­derinnen und -spendern in die Verantwortung der GÖG gelegt, um die Versorgung der betroffenen Personen mit lebensnotwendigen Stammzellen sicherzustellen und diese nachhaltig zu versorgen. Das ist eine begrüßenswerte Neuerung, da die Stamm­zellentransplantation für Menschen, die an bestimmten Erkrankungen des Blutes leiden, zum Beispiel Leukämie, oft die einzig wirkungsvolle Therapie ist.

Ich möchte aber in erster Linie auf die Fortschritte beim Brustkrebs-Früherken­nungsprogramm eingehen und freue mich, dass die langjährige Forderung der ÖVP-Frauen hier endlich in Angriff genommen wird. Seit der Einführung des Brustkrebs-Früh­erkennungsprogramms im Jahre 2014 hat es sowohl Aufholbedarf bei der Qualitätssicherung als auch bei der Evaluierung gegeben. Und auch der Prob­lem­analyse in den Beilagen zur Regierungsvorlage ist zu entnehmen, dass bei Beibe­haltung des jetzigen Zustands die Evaluierung und Qualitätssicherung des österreichi­schen Brustkrebs-Vorsorgeprogramms nicht beziehungsweise nur unzureichend erfol­gen könnte und somit keine soliden Entscheidungsgrundlagen vorliegen würden.

Jetzt werden die datenschutzrechtlichen Grundlagen geschaffen, um die für die Durch­führung essenziellen Daten entsprechend verschlüsseln zu können. Dass dies eine wichtige Entwicklung ist, zeigen die aktuellen Zahlen und Daten. 

Jährlich erkranken rund 39 000 Personen in unserem Land an Krebs, bei rund 9 000 Frauen und 10 000 Männern führt diese Erkrankung auch zum Tod. So ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung von Frauen weltweit mit rund 1,7 Millionen Betroffenen pro Jahr, und auch bei uns in Österreich erkranken pro Jahr an die 5 000 Frauen an dieser furchtbaren Erkrankung. Circa jede achte Frau erkrankt statis­tisch gesehen im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Daher ist es unumgänglich, ja ein Muss, weiter am Ausbau und der Effizienz des Brustkrebs-Früherken­nungs­programms zu arbeiten.

Geschätzte Damen und Herren, obwohl sich Österreich – und darauf können wir stolz sein – bei der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten im internationalen Vergleich im Spitzenfeld befindet, besteht hinsichtlich der Früherkennungsprogramme Weiterentwicklungsbedarf. Gerade da dürfen wir nicht nachlässig sein und auch nicht nachlassen. Es geht um die Gesundheit der Frauen – gleich welchen Alters.

Ein vermehrtes Screening führt auch dazu, dass Brustkrebs in immer früheren Stadien erkannt wird und dass es dadurch zu einem deutlichen Anstieg der Überlebens­chan-


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