Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 273

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Menschen –, dass wir Patientinnen und Patienten im Anlassfall so rasch wie möglich eine ärztliche Behandlung zukommen lassen beziehungsweise sie nachfolgend in ein geeignetes, möglichst nahe gelegenes Krankenhaus transportieren. Mit diesem Rah­men­abkommen wird die Situation im Grenzraum mit Tschechien natürlich verbessert.

Ich darf daran erinnern, wie das in der Vergangenheit abgelaufen ist – und das ist mit Sicherheit nicht optimal –, nämlich dass Patientinnen und Patienten im Grenzbereich umgeladen wurden – von tschechischen auf österreichische Fahrzeuge, auf den öster­reichischen Rettungsdienst.

Ich denke, dass dieses Rahmenabkommen jetzt Grundlage dafür ist, dass ganz kon­krete Maßnahmen ausgearbeitet werden können, um diese Situation zu verbessern. Das heißt, es geht jetzt darum, weiterführende, konkretisierende Verhandlungen zu führen und zu Kooperationsvereinbarungen zu kommen, die von den jeweiligen Lan­deshauptleuten fixiert werden.

Worum geht es? – Es geht einfach um die gegenseitige Information. Es geht darum, die Alarmierung festzulegen. Es geht um haftungsrechtliche Angelegenheiten bis hin zu finanz- und versicherungstechnischen Festlegungen. Das Rote Kreuz Oberöster­reich sieht darin wirklich eine Weiterentwicklung des Dienstes für die Patientinnen und Patienten in Oberösterreich.

Ich darf auch erwähnen, dass dieses Übereinkommen vor allem bei Großunfällen oder auch bei einem Massenanfall an Verletzten mit Sicherheit große Vorteile bringen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist für mich ein begrüßenswertes Abkommen, und ich sehe das natürlich auch im Lichte eines gelebten Europas. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

20.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


20.10.57

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Mein Thema ist ebenfalls das Rahmenabkommen. Österreich und die Republik Tschechien unterhalten zirka 45 Grenzübergänge. Kommt es nun zu einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Rettungsorganisationen, so ist dies dem Grunde nach zu befürworten.

Es gilt jedoch zu bedenken: Zu beachten sind unterschiedliche Systeme gegenseitiger Verständigungsmöglichkeiten, zum Beispiel Funk und die Alarmierung. Für Großeinsätze sind entsprechend gemeinsame Leitstellen einzurichten. Dies hat für einen wechselweise koordinierten Einsatz beziehungsweise für eine Hilfeleistung zu Wasser, zu Land und aus der Luft zu gelten.

Erforderlich sind Ersthelfer- und Notarztsysteme auf hauptamtlicher sowie freiwilliger Basis. Da derzeit von unterschiedlichen Ausbildungsständen auszugehen ist, sind auch diese entsprechend anzugleichen. Nicht außer Acht zu lassen ist die beidseitige freie Wahl der Krankenanstalten sowie die gegenseitige Kostenabdeckung der verschie­de­nen Sozialversicherungsträger.

Bekannt ist, dass es insbesondere in den österreichischen Fremdenverkehrsgebieten wiederholt zu Abrechnungsproblemen beziehungsweise Problemen bei der Refundie­rung entsprechender Krankenhauskosten beziehungsweise Arzthonorare kommt. Dem Antrag ist grundsätzlich zuzustimmen, jedoch bedarf es einer weiteren Anpassung der Systeme. Eine Systemanpassung ist, wie aus eigener Erfahrung im Katastrophen­dienst bekannt, innerhalb der Bundesländer Österreichs ebenfalls dringend erforder­lich. Danke.

20.12

 


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