Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung erfolgt über jeden Ausschussantrag getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird, samt Titel und Eingang in 1013 der Beilagen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig und somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, in 1000 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1601/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (1089 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1593/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche, unbürokratische Eingliederung syrischer ÄrztInnen und weiteren Gesundheitspersonals in das österreichische Gesundheitssystem (1090 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.
20.14
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Ich spreche zu beiden TOPs. Das eine ist eine Sonderregelung für rund 90 bis 100 Apotheken, die – und da wird auch gar nicht verhohlen darüber gesprochen, sondern eigentlich ganz offen – dazu führen soll, dass LandärztInnen eher auf dem Land bleiben und dass sich ihr Einkommen dadurch verbessert.
Diese Maßnahme kann ich eigentlich nicht als gesundheitspolitische Maßnahme akzeptieren. Ich finde, es ist ein schlechtes Beispiel von reiner Klientelpolitik. Meines Erachtens wäre das nur dann eine legitime gesundheitspolitische Maßnahme, wenn es um die gute Versorgung von PatientInnen, die nicht so mobil sind, dass sie Apotheken erreichen können, mit Medikamenten geht. Aber ob es so ein Bedarfsproblem überhaupt gibt, wurde gar nicht nachgefragt. Es ging von Anfang an darum, den Land-
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