Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 272

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


20.05.07

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Meine Damen und Herren im Plenum! Frau Kollegin Belakowitsch, Sie haben es schon gesagt: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist wichtig, sowohl, was die Bundesländergrenzen betrifft, als auch – im Besonderen, wenn man in Grenznähe ist – über die Staatsgrenzen hinaus.

So beschließen wir mit diesem Staatsvertrag keine Arbeitsvereinbarung, die nur zwi­schen Beamten erfolgt, sondern eine schnelle medizinische Notfallversorgung für un­sere Bürger und Bürgerinnen, die jetzt in diesem Sinne keine staatlichen Grenzen mehr kennt.

Ich selbst komme aus einem Grenzbezirk. Meine Bezirkshauptstadt Gmünd ist sehr nahe an der Nachbarstadt Ceské Velenice gelegen. Die Rettung von Gmünd hat es eigentlich wesentlicher näher nach Velenice als die tschechische Rettung von ihrem Standort aus. Mit diesem Staatsvertrag ist es nun möglich, dass die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie einen Besuch in der Nachbarumgebung machen, schnellste Betreu­ung finden, wenn sie einen medizinischen Notfall haben, und das auch von Gesichtern, die sie kennen. Das ist schon etwas ganz Besonderes, und darum kann man da auch ein bisschen darüber reden.

Dieses Rahmengesetz, das da geschaffen wird, war ein langjähriges Bestreben und ist wirklich eine Verbesserung für den Notfalleinsatz im tschechischen Grenzgebiet. Seit 1987 haben da schon Verhandlungen und eine intensive Zusammenarbeit stattge­funden, und so gibt es auch ganz tolle Projekte. Besonders möchte ich das Projekt healthacross hervorheben, im Rahmen dessen Patienten aus Tschechien auch nach Gmünd ins Spital kommen und dort ambulant behandelt werden können; in Zukunft wird auch eine stationäre Behandlung möglich sein.

Und auch in diesem Projekt waren die Rettungen immer miteingebunden. Dass das jetzt möglich ist, ist wirklich eine besondere Sache. Die Minister der beiden Länder haben im Jänner das Abkommen in Znaim unterzeichnet, und jetzt können die Landes­haupt­leute mit Kooperationsverträgen diese Versorgung für die Zukunft ermöglichen. Das ist eine Garantie für unsere Bürger und Bürgerinnen, dass diese schnellstens, bestmöglich, zuverlässig und unbürokratisch auch rettungsmedizinisch über die Gren­zen hinweg versorgt werden.

In diesem Sinne ist es ein gutes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.07


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


20.07.57

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich darf mich mit diesem bereits angesprochenen Übereinkommen mit der Republik Tschechien beschäftigen.

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, Sie haben natürlich gesagt, das ist nicht das Wichtigste des heutigen Tages (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich habe gesagt, es ist eh okay, aber!), und ich gebe Ihnen recht. Ich bin seit Langem Rot-Kreuzler und Funktionär beim Roten Kreuz, und ich denke schon, dass dieses Übereinkommen ein nicht unwesentlicher Punkt ist. Warum? – Weil es wichtig ist – und so sehe ich auch unsere Aufgabe im Dienste des Roten Kreuzes und natürlich dadurch im Dienste der


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