Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 282

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sundheitsministerinnen, bei dem der deutsche Gesundheitsminister uns berichtet hat, dass in Deutschland versucht wird, syrische Ärztinnen und Ärzte schneller in das System zu bringen, und zwar ins System der Vor-Ort-Versorgung, um Leute zu haben, die die gleiche Sprache sprechen wie die Flüchtlinge.

Wir haben daraufhin bei uns versucht, eine Regelung zu schaffen, dass wir gerade in den Flüchtlingslagern – ich sage einmal, ähnlich wie die betreuenden Ärzte einer Fußballmannschaft mitkommen – Ärzten, die mit den Flüchtlingen mitgekommen sind, gestatten, unter der Aufsicht von heimischen Ärztinnen und Ärzten in den Flüchtlings­lagern tätig zu werden, aber wir haben natürlich auch versucht, die Bürokratie, die angesprochen worden ist, ein bisschen hintanzuhalten.

Das gilt natürlich nicht nur für eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten, die aus einem Land kommen, sondern da muss man schauen, dass das auch russische, ukraini­sche – woher auch immer sie sind – Medizinerinnen und Mediziner betrifft.

Wir haben mit der Ärztekammer Kontakt aufgenommen, wir haben mit der Universität Kontakt aufgenommen und haben versucht, zu gewährleisten, dass Nostrifizierungs­verfahren und Anerkennung von Diplomen schneller laufen, aber nicht nur für die eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten, sondern für alle. – Das zur Frage, warum dieser Antrag so nicht angenommen wurde.

Dazu muss man auch noch sagen: Es gibt bei mir im Haus einen Koordinator, Herrn Dr. Roland Paukner, um Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischem Personal unter den Flüchtlingen weiterzuhelfen, sich rascher in der österreichischen Bürokratie von Hochschule und Ärztekammer zurechtzufinden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


20.43.07

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Im Apo­thekengesetz geht es um die Sicherstellung der allgemeinmedizinischen und vor allem der Medikamentenversorgung in den überwiegend ländlichen Gemeinden in ganz Österreich. Der Landarzt und die dazugehörige Hausapotheke sind ganz wichtige Bausteine unserer Gesundheitsversorgung in den ländlichen Gebieten. Vor allem Menschen, deren Mobilität eingeschränkt ist und denen auch kein öffentliches Ver­kehrs­mittel zur Verfügung steht, sind davon besonders betroffen.

Herr Kollege Loacker, ich war vor einigen Wochen in deinem Bundesland, in Vorarl­berg – nicht in einer größeren Stadt wie Dornbirn, dort braucht man nämlich nur dreimal umzufallen und ist in einer Apotheke. Ich war im Bregenzerwald, und im Bregenzerwald habe ich ein gesundheitliches Problem bekommen, bin dort zu einem sogenannten Landarzt gegangen – wie wir das hier nennen –, der mich Gott sei Dank – und das war in den späten Abendstunden – behandeln konnte, denn aus seiner Hausapotheke konnte er mir die medikamentöse Versorgung auch wirklich geben. Und gerade das Versorgungsgebiet dieses Landarztes im Bregenzerwald wird, wenn er aufhört, die Hausapotheke verlieren. Sein Nachfolger wird die Hausapotheke nicht mehr bekommen, und die nächste Apotheke ist ungefähr acht, neun Kilometer entfernt.

Das heißt, für Bewohner in diesem Gebiet, die auch kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung haben, ist die medikamentöse Versorgung überwiegend von der Haus­apotheke ihres Arztes abhängig; und ohne diese müssten gerade ältere Menschen wirklich massivste Beschwerden in Kauf nehmen, um ihre medikamentöse Versorgung zu erhalten. Ich denke, dieses Gesetz sieht vor, dass das auch in den ländlichen Gemeinden nicht mehr so sein muss, denn das Aufrechterhalten der ärztlichen Nahversorgung hat in bestimmten Regionen auch einen unmittelbaren Zusammenhang


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