Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 283

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mit dem Vorhandensein einer Hausapotheke, und deshalb ist auch dieses Gesetz für uns so wichtig.

Darin werden Maßnahmen gefordert, um die flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Österreicherinnen und Österreicher in allen Regionen Österreichs langfristig sicherzustellen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sehen ja vor, dass die Ver­sorgung der Bevölkerung in erster Linie durch öffentliche Apotheken erfolgt, und zusätzlich gibt es für den ländlichen Raum mit geringer Bevölkerungsdichte auch die Versorgung durch ärztliche Hausapotheken. Diese Aufstellung soll auch in Zukunft so bleiben, da wird sich ja nichts ändern.

Die Hausapotheke soll die öffentliche Apotheke auf keinen Fall verdrängen, aber es gibt eben Regionen, wo die Hausapotheke ein zentraler Ort der lokalen Gesund­heits­versorgung ist – und die Zahl dieser Regionen wird in Zukunft noch wachsen. Unter der bestehenden Gesetzeslage kann eine Ordinationsnachfolgerin oder ein -nachfolger eines Kassenarztes für Allgemeinmedizin eine bestehende Hausapotheke nicht übernehmen, wenn die nächste öffentliche Apotheke weniger als sechs Kilometer entfernt ist – und in bestimmten ländlichen Regionen trifft das zu.

Ich glaube, die Hausapotheken sichern den Bestand der ärztlichen Grundversorgung am Lande. Durch die Landärzte wird auch die Arzneimittelversorgung der dortigen Bevölkerung gewährleistet, das ist wirklich eine klassische Win-win-Situation für alle Beteiligten. Es ist ein gutes Gesetz für eine wichtige und richtige Sache, und daher gehe ich von einer breiten Zustimmung für diese Sicherstellung der Gesundheits­versorgung der österreichischen Bevölkerung hier im Parlament aus. (Beifall bei der SPÖ.)

20.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


20.46.44

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Loacker, also, ich muss sagen, dieses Gesetz ist eindeutig nur für unsere Patienten und für unsere Bevöl­kerung im ländlichen Raum, und alles andere sind nur Nebeneffekte.

Die Gewährleistung von Gesundheitsleistungen gerät gerade im ländlichen Raum durch die fortschreitende demografische Entwicklung, damit sind eine starke Zunahme der älteren Bevölkerung und auch der chronisch kranken Bevölkerung verbunden, unter Druck. Und so kann dieses Gesetz sicher nicht alleine stehen, sondern wir müs­sen auch für eine attraktive Gestaltung, ein gesteigertes Ansehen und gute Rah­menbedingungen der Gesundheitsberufe sorgen. Das ist unumgänglich, damit wir eine flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum gewährleisten können.

Aber als Vertreterin des ländlichen Raums habe ich schon oft auf die schwierige Situation der ärztlichen und somit auch der medikamentösen Versorgung im ländlichen Raum hingewiesen, denn gerade auch der Patient im ländlichen Raum muss die gleiche ärztliche und medikamentöse Grundversorgung wie jener im städtischen Gebiet bekommen.

Daher freue ich mich über diesen regionalpolitischen Punkt, der die ärztliche Versor­gung auch weiterhin sichert. Es ist heute schon oft angesprochen worden, dass die Ärzte dadurch auch wieder die offenen Stellen im ländlichen Raum wahrnehmen, denn für viele Ärzte war ein Grund, warum sie sich nicht für die Arztpraxis beworben haben, dass die Fortführung der Hausapotheke nicht gewährleistet war. Und mit der neuen


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