Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 291

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soll aber nicht nur die Ärzte ausspionieren, sondern auch Krankenanstalten, Apotheker und das gesamte Gesundheitssystem.

Es ist daher nachvollziehbar, dass jetzt vor allem die Vertreter der Ärztekammer im Mystery Shopping den unwiderruflichen Vertrauensbruch in der Beziehung zwischen Arzt und Patienten verorten und den Gang zum Verfassungsgerichtshof angedroht haben. Auch wir Freiheitlichen sind überzeugt, dass da ein Verfassungsbruch vorliegt, zumal anerkannte Verfassungsjuristen wie etwa Heinz Mayer zum Schluss kommen, dass die Krankenkassen ohne Anfangsverdacht einen Lockspitzel in die Ordination schicken können. In einer OTS-Aussendung heißt es:

„Wenn Ärztinnen und Ärzte nicht mehr sicher sein könnten, ob ihnen Patienten oder Schauspieler, die die Sozialversicherung als Testpatienten engagieren will, mit gefak­ten E-Cards gegenüberstehen, bedeute das nicht nur zusätzliche Untersuchun­gen sowie ‚Sicherheitsüberweisungen‘ an Spezialisten – und damit eine zusätzliche Belas­tung für die Patienten –, sondern es werde auch den Steuerzahlern ‚eine Menge zusätzliches Geld kosten‘.“

Weiters: „Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Alois Birklbauer vom Institut für Strafrecht an der Uni Linz. Er verweist in seinem Gutachten darauf, dass verdeckte Ermittler auch im Bereich des Straf- und Sicherheitspolizeirechts nur bei einem Anfangsverdacht und einer bestimmten Mindestschwere einer Straftat eingesetzt werden dürfen. Wenn verdeckte Ermittlungen nun auch ärztliche Qualitätskontrollen umfassten, sei diesen Prinzipien nicht hinreichend entsprochen. Ähnlich wie Mayer betont auch Birklbauer, dass verdeckte Ermittler keine Tat provozieren dürften.“

Wir werden uns natürlich gegen dieses Gesetz der Kassenspitzel wehren. Es kann wirklich nicht sein, dass der Einsatz von Spitzeln, der im öffentlichen Bereich sonst nur in einem klaren rechtsstaatlichen Verfahren zulässig ist, die Bespitzelung von Ärztin­nen, Ärzten, Apothekern und Krankhauspersonal sowie Patienten aber jeder Abtei­lungsleiter der kontrollierenden Stelle anordnen darf.

Freiheit ist ein hohes Gut, daher ist es zu wenig, ständig nur das Einsparungspotenzial zu betonen. Schließlich hat auch Metternich mit seinem Spitzelstaat für Ordnung und Effizienz gesorgt, und Metternich ist nur eine abgeschwächte Variante all derer, die dann später gekommen sind.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mystery Shopping“ durch Sozialversicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, wird aufge­fordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den in seiner jetzigen Formulierung von Verfassungsjuristen als verfassungswidrig beurteilten § 32a ASVG dahingehend abändert, dass diese Verfassungswidrigkeit und der Eingriff in fundamen­tale Grundlagen des Rechtsstaates saniert wird.“

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Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)

21.16

 


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