Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 295

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zukom­men. Dabei haben wir gesagt beziehungsweise war es auch die Empfehlung der Enquete-Kommission, dass 18 Millionen € für 2016 und 2017 bereitzustellen sind. Das wäre also nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Was besonders bedenklich ist: Es gibt eine Rechtsansicht beziehungsweise die nicht unwahrscheinliche Vermutung, dass auch eine KRAZAF-Lücke besteht, dass nämlich der KRAZAF die Länder und Gemeinden nicht entsprechend ausgezahlt hat. Das war zum Zeitpunkt, als es zur Umstellung zum LKF-System kam.

Hainburg hat in einem Verfahren beim OLG recht bekommen, und diese Entscheidung könnte bedeuten, wenn das ausjudiziert wird, dass 1,3 Milliarden € fällig werden, die die Gemeinde und Länder nachfordern könnten. Ich finde es eigentlich nicht in Ordnung, dass man jetzt dem KRAZAF die finanzielle Substanz entzieht, bevor es zu einer letztgerichtlichen Entscheidung kommt, die Gemeinden oder Länder begünstigen könnte.

Zur Frage Rainer beziehungsweise Asklepios. Wir werden dem FPÖ-Antrag nicht zustimmen, obwohl diese Vorgänge natürlich eine recht schräge Optik erzeugen. Aus unserer Sicht ist es so, dass ohnehin die Arbeits- und Sozialgerichte sich damit beschäftigen werden. Diese Frage liegt auch in der Zuständigkeit der Länder.

Außerdem habe ich mir vorgenommen – ich sage es heute zum zweiten Mal –, in Zukunft auf die Wortwahl der FPÖ wirklich sensibel zu reagieren und das auch in die Debatte miteinzubeziehen. Auch in diesen Antrag ist eine völlig überzogene und total aggressive Wortwahl eingeflossen, die mit dieser Sache nichts zu tun hat und dort auch nicht hingehört. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

21.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. – Bitte.

 


21.24.07

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Frau Kollegin Mückstein, ich bin ganz bei Ihnen: Wir brauchen eine faire Regelfinanzierung für den Hospizbereich, jawohl. Aber jeder Euro, der schwerkranken Menschen zugutekommt, ist doch ein gewonnener Euro. Deshalb wollen wir jetzt die Möglichkeit nutzen, Geld für die Hospiz- und Palliativversorgung zu lukrieren.

Konkret geht es darum, übriggebliebene Mittel aus dem KRAZAF, dem Kranken­anstalten-Zusammenarbeitsfonds für Hospiz- und Palliativbetreuung zur Verfügung zu stellen. Es wäre schön, wenn auch Sie dem zustimmen könnten.

Worum geht es? – In aller Kürze: Der KRAZAF wird aufgelöst. Jetzt soll ein eigenes Abwicklungsgesetz langjährige Rechtsstreitigkeiten eben gerade vermeiden und Rechtssicherheit bringen. Im Fonds bleiben voraussichtlich rund 800 000 € übrig – Geld, das noch kein Mascherl hat. Und das wollen wir jetzt so schnell wie möglich für Palliativ- und Hospizversorgung widmen und verwenden.

Ich betone: Das hat nichts mit der notwendigen, dauerhaften Finanzierung dieses Bereiches zu tun. Wir haben ja hier im Nationalrat alle gemeinsam beschlossen, dass die Finanzierung auch jetzt in den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen erfolgen soll, und genau das ist im Laufen. Am Geld darf und wird es in den Finanz­ver­handlungen nicht scheitern. Kein Mensch darf in Österreich am Ende seines Lebens alleingelassen werden.

Die Koordinierung des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung – auch laut den Empfehlungen des Nationalrates – übernimmt ja ein Hospiz- und Palliativforum, das


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