Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 294

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von denen ich mir denke, die haben vielleicht in einer sachlichen Diskussion nicht unbedingt etwas zu suchen.

Man kann hier natürlich darüber diskutieren, warum dieser Vertrag nicht verlängert worden ist. Ich verstehe es auch, dass dieser Arzt sich wehrt, und das ist sozusagen auch der Sinn des Rechtsstaates. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Instrumente zur Verfügung gestellt werden, und zu schauen, ob diese Instrumente wirken. Ich habe in dem ganzen Fall noch nichts erkannt, wozu man sagen muss, dass die Instrumente des Rechtsstaates nicht ausreichen, um die Interessen dieses Arztes zu schützen. Das wäre hier unsere Aufgabe.

Wenn Sie das erkennen, dann können wir hier gerne weiterdiskutieren. Ansonsten sehe ich keinen Bezug zum österreichischen Parlament, den Sie mit diesem Antrag hergestellt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


21.18.58

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Letzte Runde: Es gäbe allerdings noch sehr viel dazu zu sagen, denn ich habe auch erst jetzt den Ent­schließungsantrag der FPÖ zum Mystery Shopping gesehen und gleichzeitig auch jetzt erst die Richtlinie für die Durchführung.

Ich finde schon, dass das eigentlich eine äußerst bedenkliche Entwicklung ist, wenn Ärzte und Gesundheitsberufe, es sind ja nicht nur Ärzte und Ärztinnen betroffen, sondern es sind alle Gesundheitsberufe betroffen, die in einer Vertragsbeziehung mit der Krankenkasse stehen, unter Verdacht gestellt werden können.

Die Krankenkasse legt für sich fest, was ein begründeter Verdacht ist. Mich stört unter anderem dieser Absatz: „Begründeter Verdacht (…) besteht dann, wenn konkrete Informationen darauf hinweisen, dass eine rechts-, gesamt- bzw. einzelvertragswidri­ges Vorgehensweise (…) vorliegt.“

Was dann alles erlaubt sein soll? – Es können Patienten angerufen werden, es können Prüfpersonen eingesetzt werden, es kann eine Nachbegutachtung geben, es können die MitarbeiterInnen befragt werden und Ähnliches.

Meines Erachtens sind diese Durchführungsbestimmungen so, dass da der betroffene Arzt, die betroffene Ärztin oder Angehörige der Gesundheitsberufe keinerlei Rechts­mittel haben, um sich dagegen zu wehren, und alleine das ist schon eine völlig unbe­friedigende Situation.

Auch wenn Testkäufer zum Beispiel in einer Apotheke oder anderswo zugelassen sind, denke ich: Das Vertrauensverhältnis, das notwendig ist, um ein gutes Behandlungs­setting aufbauen zu können, ist Bestandteil einer ärztlichen Behandlung oder einer Behandlung durch Vertreter anderer Gesundheitsberufe. Dieses Vertrauensverhältnis darf eigentlich nicht infrage gestellt werden.

So wie die Durchführungsbestimmungen konzipiert sind, müsste eigentlich jeder, der in einem Gesundheitsberuf tätig ist, mit dem Tonband in der Ordination sitzen und sich immer vergegenwärtigen, dass all das, was in der Ordination gesagt wird, letztlich auch von ihm nachgewiesen und bewiesen werden muss.

Dann noch zur Überführung des KRAZAF in die Bundesgesundheitsagentur: Dem werden wir nicht zustimmen, das ist aus unserer Sicht eine etwas dubiose Angele­genheit. 1,2 Millionen € sollen hier der Bundesgesundheitsagentur zugeführt werden, weil der KRAZAF aufgelöst wird. Das Geld soll der Palliativ- und Hospizmedizin


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