Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 293

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Bereich des Straf- und Sicherheitspolizeirechts nur bei einem Anfangsverdacht und einer bestimmten Mindestschwere einer Straftat eingesetzt werden dürften. Wenn ver­deckte Ermittlungen nun auch ärztliche Qualitätskontrollen umfassten, sei diesen Prin­zipien nicht hinreichend entsprochen. Ähnlich wie Mayer betont auch Birklbauer, dass verdeckte Ermittler keine Tat provozieren dürften.

Steinhart appelliert nun „ein letztes Mal“ an die verantwortlichen Politiker, die Umset­zung der von Kassenfunktionären erstellten Richtlinien sofort zu stoppen. Ansonsten werde die Ärztekammer den Gang zum Verfassungsgerichtshof antreten, sowie einen entsprechenden Aktionsplan in den Ordinationen starten und sich auch bei Überschrei­tungen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gegen die Kassen­spitzel wehren. „Es kann doch nicht sein, dass der Einsatz von Spitzel im öffentlichen Bereich sonst nur in einem klaren rechtsstaatlichen Verfahren zulässig ist, die Bespitzelung von Ärztinnen und Ärzten sowie Patienten aber jeder Abteilungsleiter der kontrollierenden Stelle anordnen darf.“ (lsd)

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, wird aufge­fordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den in seiner jetzigen Formulierung von Verfassungsjuristen als verfassungswidrig beurteilten  § 32a ASVG dahingehend abändert, dass diese Verfassungswidrigkeit und der Eingriff in funda­mentale Grundlagen des Rechtsstaates saniert wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


21.16.53

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Herr Kollege Karlsböck, ich möchte mich auch auf diesen Entschließungsantrag, den Sie eingebracht haben, beziehen. Ich kann aufgrund Ihrer Rede eigentlich keinen Zusammenhang erkennen, warum es jetzt neue Gründe gibt, die rechtfertigen, dass wir diesen Antrag schon wieder diskutieren.

Fakt ist, Sie haben einen gleichlautenden Antrag – wie so oft, bei vielen Themen – in mehrere Ausschüsse eingebracht, deshalb behandeln wir auch diesen Antrag bereits zum zweiten Mal hier im Plenum. Demokratiepolitisch ist das sicher in Ordnung. Gerade Sie predigen aber immer wieder die Verwaltungsvereinfachung. Was Sie hier betreiben, ist Beschäftigungspolitik, aus meiner Sicht auch sinnlose Beschäftigungs­politik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Parlaments und auch für uns Abge­ordnete. Auch das kann man so, in dieser Deutlichkeit sagen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Diese Verknüpfung der Kündigungsanfechtung von einem Arzt, dessen Vertrag nicht verlängert wurde, mit dem Thema Mystery Shopping, die kann ich nicht erkennen. Sie haben diesen Zusammenhang hergestellt, der kommt nicht von mir, den haben Sie in Ihrer Rede gebracht; ich kann das nicht nachvollziehen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Schade!)

Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Erstens gibt es keine Zuständigkeit, weder des Bundesministers für Soziales noch der Gesundheitsministerin, hier in diesem Fall etwas zu tun. Das zweite Thema ist die Sprache, die man wählt: Es werden hier Begriffe verwendet, und Sie haben gerade wieder die DDR-Methoden angesprochen,


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