Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 28

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heimaten dürfen, sondern, ganz im Gegenteil, tun alles, um möglichst attraktiv zu sein. Insofern ist es unsere Aufgabe, stetig zu versuchen, als Amtssitz attraktiv zu bleiben und vielleicht in gewissen Nischen noch attraktiver zu werden. Ich glaube, dass diese Novelle auch eine gewisse Chance bietet, dass wir da auf einem guten Weg sind und auch international weiterhin attraktiv bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es sind somit alle Anfragen zum Aufruf gelangt.

Ich erkläre die Fragestunde für beendet und bedanke mich bei Herrn Bundesminister Kurz für die Beantwortung der Fragen.

11.10.10Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu einer Ab­stimmung. Um Punkt 20 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichts abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl in 1114 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von dieser Auflagefrist ihre Zu­stimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 und 7, 9 und 10 sowie 12 bis 15 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128 Minuten, FPÖ 119 Minuten, Grüne 100 Minuten sowie NEOS und STRO­NACH je 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 26 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minu­ten je Debatte beschränkt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Redezeiten.

Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

11.12.331. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1058 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungs­gesetz I 2016) (1072 d.B.)

 


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