Einfach und bürgernah soll – ich glaube, dieser Meinung sind wir beide – das österreichische Justizsystem funktionieren. Das ist unser erklärtes Ziel. Es gibt in der Gesetzesvorlage, die eben diskutiert wird, auch einen anderen Aspekt, nämlich das Ziel, dass durch diesen Antrag effiziente und moderne Abläufe geschaffen werden: der elektronische Akt anstatt des Papierakts.
Bisher – und das ist der eine Aspekt dieses Antrags – müssen Urschriften und Protokolle von den Gerichten und den Staatsanwaltschaften handschriftlich unterfertigt werden. Das ist schon etwas antiquiert. In Zukunft soll auch elektronisch unterfertigt werden können. Es wird ab Juni 2016 beim Arbeits- und Sozialgericht ein Pilotprojekt, mit dem Ziel, einen elektronischen Akt in der Justiz durchgängig zu implementieren, geben. Das ist ein Aspekt, der in der Darstellung des Initiativantrags und in der Ablehnung dieses Antrags völlig übersehen wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die NEOS zu diesem Punkt keine Meinung hätten und dass man da nicht mitgehen kann. Unbürokratisch, ressourcenschonend und zielorientiert, das ist der eine Punkt.
Zur zweiten Maßnahme: Bürgernähe ist in der Justiz ganz wichtig. Ein unkomplizierter Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten ist immer unser erklärtes Ziel, denn letztendlich schafft dieser Zugang und der Dialog, der sich daraus ergibt, Vertrauen in unsere Justiz und in die Rechtssicherheit.
Das Bezirksgericht in Purkersdorf soll erhalten bleiben, und ich werde gleich ausführen, warum das so sein wird. Es wird eben nicht mit Hietzing fusioniert. Es ist nicht so, dass der Herr Justizminister – ich habe als Ausschussvorsitzende auch sehr genau zugehört – gesagt hat, es gäbe keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das „Schneideverbot“ ist erledigt – keine Frage –, das haben wir mit Verfassungsmehrheit hier im Hohen Haus geschafft.
Jedoch hat es wegen der Organisationshoheit der einzelnen Bundesländer beim Verfassungsdienst sehr wohl Bedenken uns gegenüber gegeben. Es geht dabei um die verschiedenen Rechtsquellen, dass einerseits in Wien ein Bundesgesetz und andererseits in Niederösterreich eine Verordnung für diese die Landesgrenzen überschreitenden Sprengel zuständig wäre. (Abg. Jarolim: Das hat der Minister auch gesagt!) Daraus würden sich dann entsprechende Fragen aufgrund der Diensthoheit der Richterinnen und Richter und des Rechtspflegepersonals ergeben. Diese Bedenken des Verfassungsdienstes haben wir ernst genommen. Viele Menschen, die in Purkersdorf leben, haben auch diese länderübergreifende Situation für ihren Rechtsweg als bedenklich empfunden.
Wir haben die Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger und auch die Bedenken des Verfassungsdienstes ernst genommen. Wir sichern die Eigenständigkeit des Bezirksgerichts in Purkersdorf auch deswegen, weil Purkersdorf nach objektiven Kriterien eine ständig wachsende Stadt im Umland Wiens und auch durch die Zuziehenden eine große, sich positiv entwickelnde Stadt ist. Ich freue mich für die Einwohner von Purkersdorf und aller umliegenden Gemeinden, dass dieses Bezirksgericht erhalten bleibt. Es ist allen dort ein Herzensanliegen.
Meine Damen und Herren, kurze Wege verstärken den Dialog zwischen Bürgern und Justiz, sie stärken das Vertrauen. Einfache Kommunikation ist ein Ziel all unserer Bemühungen in der Justiz. Und der nächste Schritt, Herr Minister, zur modernen Justizverwaltung auf der Höhe der Zeit ist mit dem elektronischen Akt auch ein Gebot der Stunde. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
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