Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 65

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Das heißt, in dem Fall würden wir keine Einsparungen haben, sondern es würde gleich viel wie bisher kosten.

Das Spannende daran ist, dass im dazugehörigen Antrag steht, dass man das deswe­gen zurücknimmt, weil es angeblich verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Das hat mich am Anfang äußerst irritiert, weil ich doch der Meinung war, dass wir die grundsätzliche Frage, nämlich die des „Schneideverbots“, schon längst gelöst haben. Es gibt kein „Schneideverbot“ mehr, und dementsprechend darf auch ein Bezirksgericht – in dem Fall Hietzing und einige andere – für mehrere Bezirke zuständig sein, eben auch über die Landesgrenze zu Niederösterreich hinaus.

Im Antrag steht dann irgendwo, dass dieses Übergangsgesetz – dem Geiste und der Diktion nach – nur das Verhältnis zwischen Bund und Ländern und nicht zwischen den Ländern untereinander regelt. Weiters steht da, dass es nicht möglich ist, dass man eine entsprechende Zuständigkeit mit zwei unterschiedlichen Rechtsquellen – nämlich einerseits einer Verordnung und andererseits einem Gesetz – schafft, und dementspre­chend besteht da nicht die Möglichkeit, dass man das macht. Deswegen gibt es die großen verfassungsrechtlichen Bedenken, und wir müssen das zurücknehmen.

Es ist jetzt einigermaßen absurd, dass sich damals – wie ich vorher erzählt habe –, als wir alle wussten, dass es das „Schneideverbot“ gibt, offensichtlich niemand Gedanken darüber gemacht hat, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Und jetzt steht in der Begründung, dass es so große verfassungsrechtliche Bedenken sind, dass man Purkersdorf und Hietzing wieder trennen muss beziehungsweise die Fusion nicht zu­lassen darf.

Der Justizminister hat im Ausschuss gesagt, dass es seiner Meinung nach keine ver­fassungsrechtlichen Bedenken gibt. Ich teile diese Einschätzung. Ich glaube, dass es ohne Weiteres möglich gewesen wäre, und ich glaube, dass es auch sinnvoll gewesen wäre, diese zwei Bezirksgerichte zu fusionieren, weil es auch entsprechende Einspa­rungen mit sich bringt.

Wahr ist wohl vielmehr, dass es da Widerstände der Justiz gegeben hat. Der Justiz­minister hat selbst gesagt, Purkersdorf wächst, und dementsprechend hat Purkersdorf quasi auch, ich sage jetzt nicht ein Anrecht, aber Gründe dafür, weshalb ein Bezirks­gericht dort sinnvoll sein könnte und es sich am BG Hietzing nicht ausgegangen wäre.

Das, was mir in dem Zusammenhang wichtig wäre – und deswegen werden wir dem hier auch nicht zustimmen –, ist, dass man in den Antrag eine Begründung hinein­schreibt, die auch stichhaltig ist und hält, wenn man schon der Meinung ist, dass diese zwei Bezirksgerichte nicht zusammengelegt werden sollen, und nicht irgendwelche Scheinargumente in den Vordergrund drängt, da es wiederum – wie so oft in diesem Hohen Haus – ein großes Problem ist, wie die Regierungsparteien mit der österreichi­schen Verfassung umgehen.

In dem Fall ignoriert man sie nicht, sondern man zieht sie heran, um ein Scheinargu­ment dafür zu finden, weshalb man diese zwei Bezirksgerichte nicht zusammenlegen kann. Das halte ich nicht für sinnvoll, und dementsprechend werden wir dem heute auch nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


13.10.40

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Warum kom­pliziert, wenn es einfach auch geht, lieber Nikolaus Scherak?

 


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